Das Symbolbild zeigt den Kölner Hauptbahnhof. | Foto: Bopp

Köln | Es ist ein Erlass der Bundespolizei, die für das Areal des Kölner Hauptbahnhofes verantwortlich ist: Der Kölner Hauptbahnhof ist jetzt an zwei Wochenenden im Januar Waffenverbotszone. Was das bedeutet und wann die Allgemeinverfügung gilt.

Die Bundespolizei will mit dem Erlass auf die Gefahren von Waffen an einem Ort wie dem Kölner Hauptbahnhof, den täglich Zehntausende passieren, hinweisen. Hintergrund sind die Funde von Waffen, die die Bundespolizei auflistet: Eisenstange, Teleskopschlagstock, Seitenschneider, Schreckschusswaffe, Messer oder Machete. Im Zeitraum Juni bis November 2022 erfasste die Bundespolizei 180 Fälle mit Bezug zu gefährlichen Gegenstände in ihrem gesamten Zuständigkeitsbereich zu dem auch Bonn, Siegburg und Siegen zählen.

An zwei Wochenenden im Januar dürfen gefährliche Gegenstände im Kölner Hauptbahnhof nicht mitgeführt werden. Damit richtet die Bundespolizei eine Waffenverbotszone an diesen Wochenenden ein. Damit wollen die Beamten die Sicherheit aller Menschen, die den Hauptbahnhof in Köln nutzen erhöhen und Konflikte deeskalieren und ohne Waffen lösen.

Dann gilt die Waffenverbotszone im Kölner Hauptbahnhof:

6. bis 8. Januar
13. bis 15. Januar

Jeweils im Zeitfenster 18 bis 2 Uhr.

Dann gilt: Gefährliche Gegenstände dürfen nicht griffbereit mitgeführt werden. Dies betrifft alle Gegenstände die das Waffengesetz listet. Es gilt aber auch für Gegenstände die geeignet sind schwere Verletzungen herbeizuführen. Dazu zählen etwa Schraubenzieher, Baseballschläger oder Küchenmesser.

Die Bundespolizei kündigt verstärkte Kontrollen an den genannten Wochenenden an. Bei Verstößen droht ein Platzverweis, ein Zwangsgeld oder die Anregung eines Hausverbots sowie eines Beförderungsausschlusses durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen.

ag