Köln | aktualisiert | Die AfD-Fraktion Köln wollte in der heutigen Sitzung des Kölner Stadtrates, am 14. Februar 2017, eigentlich in einer aktuellen Stunde über das „Demokratieverständnis der Oberbürgermeisterin“, so der Titel des Antrags, sprechen. Wie eine Sprecherin der Stadt Köln nun mitteilte, wird jedoch keine Aktuelle Stunde durchgeführt werden, da der Antrag verfristet sei. Aktualisiert: Im Rahmen der Ratssitzung übergab Roger Beckamp der Oberbürgermeisterin nach seinen Angaben eine Forderung zur Unterlassung ihrer Aussagen.

Zur heutigen Sitzung des Kölner Stadtrates, 14. Februar 2017, wollte die AfD-Fraktion unter dem Titel „Demokratieverständnis der Oberbürgermeisterin“ eine aktuelle Stunde durchführen. Hintergrund ist eine Äußerung von Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker zum geplanten Bundesparteitag der AfD im April in Köln. Reker habe mit dieser Äußerung gegen das staatliche Neutralitätsgebot als Oberbürgermeistein verstoßen. Die Aktuelle Stunde wird heute jedoch nicht stattfinden. Dies erklärte Inge Schürmann, Sprecherin der Stadt Köln, gegenüber report-K. Der Antrag sei verfristet. Anträge zur Durchführung einer aktuellen Stunde müssen laut Geschäftsordnung des Kölner Stadtrates der Oberbürgermeisterin und den Fraktionen am Tag vor der Ratssitzung (bis 24 Uhr) zugestellt sein.

Unterlassungsaufforderung der AfD

Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Rat der Stadt Köln, Roger Beckamp, überreichte im Zuge der aktuell stattfindenden Ratssitzung Oberbürgermeisterin Henriette Reker eine anwaltliche Unterlassungsaufforderung, so die AfD in einer schriftlichen Stellungnahme. „Oberbürgermeisterin Reker verstieß mit ihrem Aufruf zum Protest gegen den im April in Köln stattfindenden AfD-Bundesparteitag gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot“, erklärt Beckamp schriftlich. „Die Oberbürgermeisterin ist Teil der Exekutive und hat als Organ des Staates das Neutralitätsgebot zu beachten. Dieses Gebot ist vor allem vor dem Hintergrund der Chancengleichheit der politischen Parteien von elementarer Bedeutung.“

Nach einer Wortmeldung überreichte Beckamp die Unterlassungsaufforderung als beauftragter Rechtsanwalt des Bundesverbandes der Alternative für Deutschland. Der Bundesverband bezieht sich in dem Schreiben auf eine Aussage Rekers im „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 8. Februar, in der sie u.a. erklärte: „Ich finde es unerträglich, dass unsere Stadt als Bühne für die Selbstdarstellung einer Partei missbraucht werden soll, die zum Sammelbecken für Propagandisten von Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit in Deutschland geworden ist.“ Beckamp hierzu:  „Frau Reker missbraucht ihre Funktion als Oberbürgermeisterin und bedient sich genau der Mittel, die sie unserer Partei vorwirft: Pauschaler Ausgrenzung und Diffamierung. Es besteht dringender Diskussionsbedarf zum Demokratieverständnis der Oberbürgermeisterin einer der größten Städte Deutschlands.“

Autor: co