Das Foto zeigt Plakate der Stadt Köln, die zum Tragen einer Maske auffordern.

Berlin | dts | Kommunalverbände haben vor der auslaufenden Frist am 2. April die Hotspot-Regel im Infektionsschutzgesetz scharf kritisiert. „Bei der Hotspot-Regelung ist das Verfahren über einen Landtagsbeschluss viel zu träge“, sagte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Der Deutsche Städtetag forderte die Ampelkoalition auf, den Instrumentenkasten zur Bekämpfung der Pandemie zu erweitern.

„Das neue Infektionsschutzgesetz beschneidet den Instrumentenkasten für Länder und Städte“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. „Wir erwarten, dass das Gesetz bald wieder korrigiert werden muss. Das war kein Glanzstück der Ampel.“

Nach dem Infektionsschutzgesetz sollten Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht im Einzelhandel nur in sogenannten Hotspots möglich sein, fügte Dedy hinzu. „Das Problem: Niemand weiß bisher, wo diese Hotspots sind. Das Infektionsschutzgesetz ist kompliziert und ungenau.“ Deshalb müssten die Länder sehr rasch konkret bestimmen, was wann gelte.

Kommunen fordern Nachbesserungen der Hotspot-Regelungen   

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Hotspot-Regelung zum Umgang mit der Corona-Pandemie scharf kritisiert. „Nach der Neuregelung im Bundesinfektionsschutzgesetz sind jetzt die Länder zuständig, über sogenannte Hotspot-Regelungen weitergehende Schutzmaßnahmen zu beschließen. Bedauerlicherweise hat der Gesetzgeber keine Kriterien festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Hotspot-Regelung in Betracht kommt“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der „Rheinischen Post“ (Dienstag).

Insbesondere sei unklar, ob allein die Inzidenzzahlen Maßstab sein können, oder ob die Belastung der Krankenhäuser ein wesentlicher Aspekt sein muss. „Schon unter zeitlichen Aspekten dürfte es fraglich sein, ob die Landesparlamente – zum Beispiel in Ferienzeiten – jeweils einzelne Bestimmungen für einzelne Regionen erlassen könnten. Deswegen erwarten wir, dass sich die Länder auf eine möglichst einheitliche Regelung verständigen, so dass auch ein gesamtes Landesgebiet oder große Teile vorsorglich zum Hotspot erklärt werden können“, sagte Landsberg.

„Ob das am Ende tatsächlich einer rechtlichen Überprüfung standhält bleibt abzuwarten, da mit Sicherheit entsprechende Gerichtsverfahren ausgelöst werden. Gegebenenfalls müsste der Bundesgesetzgeber hier noch einmal nachbessern“, so der Hauptgeschäftsführer.