Köln | Wenn die Kölnerinnen und Kölner am 13. September 2020 ihre oder ihren Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin wählen muss der oder die Kandidatin im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen. Schafft dies keine oder keiner der Kandidatinnen, dann gibt es eine Stichwahl. Dies ist seit heute klar, nachdem der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen so entschied.

Der Grund, warum sich der Verfassungsgerichtshof heute anders als noch im Jahr 2009 entschied liegt vor allem an der zunehmenden Zersplitterung der Parteienlandschaft, die der Gesetzgeber, also in diesem Fall die schwarz-gelbe Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet, nicht ausreichend würdigte. Es geht in dieser Frage vor allem um die Legitimation der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten. Denn die sollen eigentlich – auch wegen der ihnen verliehenen kommunalen Machtfülle – durch mindestens 50 Prozent plus X der Wählerinnen und Wähler für das Amt bestimmt werden.

Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom heutigen Tag zur Stichwahl bei der Kommunalwahl lässt Innenminister Herbert Reul schriftlich mitteilen: „Selbstverständlich respektiere ich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Ich hätte zwar einen anderen Ausgang lieber gesehen, weil mir die geringe Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen Sorgen bereitet. Sie liegt im Schnitt bei knapp 33 Prozent. Aber das Wichtigste ist, dass wir jetzt eine Entscheidung haben. Sie bedeutet knapp neun Monate vor der nächsten Kommunalwahl am 13. September 2020 Rechtssicherheit für Parteien, Kandidaten und Wahlberechtigte. Wir werden das Urteil jetzt sorgfältig prüfen und dann entscheiden, welche Konsequenzen wir ziehen.“

Zum Urteil des Landesverfassungsgerichtes gegen die Abschaffung der Stichwahl erklärt der Fraktionssprecher Jörg Detjen: „Eine weise Entscheidung! Es muss Schluss damit sein, dass sich eine Koalition auf Landesebene Wahlverfahren schnitzt, wie sie ihr gerade zum Vorteil sind. Die FDP hat versagt, weil sie eigentlich für Stichwahlen ist. Sie hatte mit der CDU im Land einen Deal vereinbart. Auch der muss jetzt rückabgewickelt werden. Nicht grundlos hat der Kölner Stadtrat die Abschaffung als „Ausverkauft des Wahlrechtes“ mehrheitlich kritisiert.“

Christiane Jäger, Vorsitzende der Kölner SPD: „Das ist eine gute Nachricht für die Demokratie. Damit ist gesichert, dass auch der nächste Oberbürgermeister oder die nächste Oberbürgermeisterin von Köln eine echte Mehrheit hat. Wir freuen uns auf einen fairen und leidenschaftlichen Wettbewerb um das Kölner Rathaus im nächsten Jahr.“

Thor Zimmermann, Ratsgruppe Gut, der als OB-Kandidat in Köln ins Rennen gehen will: „“Dieses Urteil begrüße ich ausdrücklich. Der mögliche Gewinn einer Bürgermeister/innen-Wahl mit nur einer relativen Mehrheit, hätte in NRW zu einer Reihe von Bürgermeister/innen geführt, die eben nicht die Mehrheit ihres Ortes hinter sich gehabt hätten. Dies wäre fatal für die Legitimation jedes Handelns dieser Bürgermeister/innen gewesen.“

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom 20.Dezember zur Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung kommentiert Frank Herrmann, Landesvorsitzender der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen: „Ein weiteres Mal ist die CDU krachend bei dem Versuch gescheitert, sich durch Änderung der Wahlgesetze Vorteile bei Wahlen zu verschaffen, denn sie war im Jahr 2016 Mitinitiator der ebenfalls für Verfassungswidrig erklärten Gesetzesänderung, eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen einzuführen. Die Entscheidung zum Erhalt der Stichwahl ist daher ein wichtiges Zeichen für die Demokratie und für den Wert von Beteiligung! Nur die Stichwahl gibt den Kandidierenden die Gewissheit, im Falle eines Wahlsieges von einer Mehrheit unterstützt worden zu sein.“

Autor: Von Redaktion