Am morgigen Donnerstag, 30. Juli 2009, findet im Landtag Nordrhein-Westfalen eine öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses statt. Gegenstand der Sitzung sind Beschwerden gegen Entscheidungen der Wahlausschüsse der kreisfreien Städte und Kreise, durch die Wahlvorschläge für Wahlen zu den Kreistagen sowie zu den Räten und Bezirksvertretungen der kreisfreien Städte zurückgewiesen bzw. zugelassen wurden. Dem Landeswahlausschuss liegen insgesamt 12 Beschwerden vor. Darunter auch eine Beschwerde aus Köln. Das teilte die Landeswahlleiterin Helga Block heute mit. Betroffen sind die Parteien Deutsche Zentrumspartei (ZENTRUM), DIE LINKE, Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die Freie Wählergemeinschaft Hamm (FWG), die Unabhängige Wählergemeinschaft für den Kreis Minden-Lübbecke –
Unabhängige Bürgerpolitik – sowie ein Einzelbewerber.

Neben formalen Mängeln geht es inhaltlich auch darum, ob eine ausreichende Zahl von Unterstützungsunterschriften vorgelegt wurde und einzelne Unterstützer ihre Unterschrift wirksam zurückgezogen haben. Außerdem ist unter anderem darüber zu entscheiden, ob wegen möglicher Nichtbeachtung des Grundsatzes der geheimen Wahl das Abstimmungsverfahren zur Wahl der Bewerber in Mitgliederversammlungen beanstandet werden muss. Der Landeswahlausschuss besteht aus der Landeswahlleiterin als Vorsitzende und zehn Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags. Angehört werden in der Sitzung die Beschwerdeführer, die von den Parteien und Wählergruppen benannten Vertrauenspersonen für die betroffenen Wahlvorschläge sowie die jeweils zuständigen Wahlleiter der Stadt bzw. des Kreises. Die Entscheidungen des Landeswahlausschusses sind abschließend. Lediglich im Rahmen von Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl besteht dann noch eine Anfechtungsmöglichkeit mit dem Ziel, die Gültigkeit der Wahl zu überprüfen.

[cs; Foto: Grossi 1985/ www.pixelio.de]