Auch am Flughafen Köln/Bonn wird der Zoll Urlaubsrückkehrer überprüfen. Foto: Bopp

Köln | Ein Mann verstößt gegen das Betäubungsmittelgesetz vor über 19 Jahren. Er wird zu sechs Jahren Haftstrafe verurteilt. Drei verbüsst er, dann wird er abgeschoben. Die Auflage: Er darf nicht wieder in die Bundesrepublik einreisen. Das genau tut er und wird von der Bundespolizei am Flughafen Köln Bonn festgenommen.

Die Bundespolizei erklärte, dass sie den Haftbefehl, der bei Wiedereinreise gelte, vollstreckt habe und den Mann ins Polizeigewahrsam einlieferte. Die Bundespolizei zur rechtlichen Grundlage: „Die Kölner Staatsanwaltschaft schrieb den Mann bei unerlaubten Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland zur Fahndung aus – dann nämlich würde für den verurteilten Straftäter die zweite Hälfte seiner Haftstrafe fällig.“

ag