Detaillierte Richtlinien
Die Richtlinie enthält viele detaillierte technische Vorschriften, wie ein Stellplatz für einen Rollstuhl ausgestaltet sein muss. Deshalb wurde bei der Umsetzung auch die StVZO dahingehend geändert, dass bei der Zulassung von Bussen festgelegt werden muss, wie viele Plätze für Rollstuhlfahrer ausgelegt sind, sagte Gemkow. Problem sei nun, das die neuen Busse in der Regel nur über einen Rollstuhlplatz verfügen und somit auch nur einen Rollstuhlfahrer transportieren dürfen, auch wenn Platz für mehr Rollstühle vorhanden sei.

KVB zahlt Taxi
Die KVB will deshalb bis die Regelung geändert wird, den Rollstuhlfahrern, die nicht mehr mitfahren dürfen, weil der Rollstuhlplatz schon besetzt ist,  ein Taxi rufen und dafür auch die Kosten tragen. Außerdem werden jetzt auch bei neueren Bussen, Modelle mit Platz für zwei Rollstuhlfahrer angeboten.

Christian Winkler für report-k.de / Kölns Internetzeitung