Schildkröte, Papagei und Co. Gehören zu den Geschenken, die oft erst kurz vor Weihnachten beim Züchter, im Zoofachhandel oder sogar im Internet geordert werden. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) rät, beim Kauf lebender Tiere als Weihnachtsgeschenk für Kinder besonders kritisch zu sein, denn die internationalen Artenschutzbestimmungen stecken enge Grenzen, die schnell übertreten werden können ohne es zu merken. Vor dem Kauf exotischer Tiere sollte man die Herkunft kennen. "Viele Exemplare unterliegen der EU-Artenschutzverordnung, die auf dem Washingtoner Artenschutzabkommen basiert, und sind in Deutschland meldepflichtig", betont Dr. Heinrich Bottermann, Präsident des LANUV. Informationen zur Meldepflicht für international geschützte Arten wie z.B. Papageien, Landschildkröten, Eidechsen und Schlangen gibt der Kreis bzw. die Stadt.

Wer in einem solchen Fall der Meldepflicht nicht nachkommt oder illegal eingeführte Tiere ohne Papiere erwirbt, muss damit rechnen, bestraft zu werden. Sich auf Unwissenheit zu berufen ist nicht möglich. Denn "der künftige Halter sollte ein Mindestmaß an Sachkunde erworben haben, sie ist gemäß Deutschem Tierschutzgesetzt für Händler und Züchter sogar verbindlich vorgeschrieben", so Bottermann. Das Lebensalter vieler "tierischer Geschenke" wird zudem oft falsch eingeschätzt: Papageien können z.B. älter werden als der Beschenkte selbst. Sie brauchen viel Ansprache, Raum zum Fliegen und sollten nie einzeln gehalten werden. Mit zunehmendem Alter können diese Tiere aggressiv und laut werden. Schlangen, Echsen und Kröten kommen in der Regel als Jungtiere ins Haus. Diese wachsen schnell und erfordern somit immer mehr Platz und Pflege. Bei exotischen Tieren ist zudem der Pflegeaufwand – zum Beispiel hoher Stromverbrauch – zu berücksichtigen. Bei Krankheiten muss der Tierarzt aufgesucht und bezahlt werden – alles Kosten, an die man vor dem Kauf denken sollte. Um spätere Enttäuschung bei Kindern zu vermeiden sollten "Christkind und Weihnachtsmann" also daran denken, dass lebende Geschenke Übernahme von Verantwortung bedeuten, gesetzlichen Auflagen unterliegen, teils aufwändiger und lang anhaltender Pflege bedürfen, gegebenenfalls erhebliche Kosten verursachen, größer werden und sehr leben können.

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