Rainer Maria Woelki Früh Datum: 20.09.2014 Rainer Maria Woelki Ereignis: - Copyright Eduard Bopp Sportfotografie An St. Magdalenen 14 50678 Köln 0221/3104278 0171/5467289 bopp@ligafoto.de Steuernummer: 214/5028/0012 Finanzamt Köln-Altstadt Honorar zzgl. 19 % Mehrwertsteuer Bankverbindung Eduard Bopp Sparkasse KölnBonn Kontonummer 71 09 31 32 Bankleitzahl 370 501 98

Köln | Vier Verfahren strengte der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki gegen die „Bild“ an. Zwei Verfahren gewann der Kardinal eines die Zeitung vor dem Kölner Landgericht, dass heute eine Berichterstattung der Zeitung untersagte.

Im heutigen Fall ging es konkret um eine Berichterstattung der „Bild“ die in ihrer Print- und Onlineausgabe behauptete Kardinal Woelki „bringt ein bislang geheim gehaltener Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums in Erklärungsnot.“ Dies darf die Zeitung nicht weiter behaupten. Zudem wurde dem Verlag die Berichterstattung zu einem Vertuschungsverdacht im Umgang mit Missbrauchsverdachtsfällen verboten.

Persönlichkeitsrechte verletzt

Zur Begründung führte die Kammer unter dem Vorsitz von Dr. Dirk Eßer da Silva unter anderem an: „Die Berichterstattung über den „geheim gehaltenen Bericht“ verletze den Erzbischof in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, weil die Tatsache, dass ein anonymer Bericht, der 2012 an das Erzbistum gesendet worden ist, bis heute geheim gehalten worden sei, falsch sei. Diese Behauptung lege nahe, so die Richter, dass der Kardinal die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle nicht ernsthaft betrieben habe. Dies setze dessen Ruf herab.“ Dieser Bericht sei verschiedenen Rechtsanwälten zur Prüfung vorgelegt worden und damit eben nicht geheimgehalten worden. Diese sollten prüfen ob dieses Schreiben bei strafrechtlicher Relevanz an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden müsse.

Unzulässige Verdachtsberichterstattung

Bei der Berichterstattung über die „Vertuschungs-Mafia“ im Erzbistum handele es sich um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung, so das Gericht. Unter anderem sei der Artikel nicht ausgewogen in seiner Darstellung gewesen, da wesentliche entlastende Umstände, die das Erzbistum zuvor der Zeitung mitteilte nicht in dem notwendigen Maß genannt worden. Vor dem Oberlandesgericht können beide Parteien in Berufung gehen. Eine weitere Entscheidung in einem noch anhängigen Verfahren vor der 28. Zivilkammer wird voraussichtlich am 22.06.2022 verkündet werden.

Rechtsanwalt fordert Entschuldigung der „Bild“ bei Woelki

Das Erzbistum Köln wird von der Kanzlei Höcker vertreten, die zu dem heute ergangenen Urteil Stellung bezog und darauf verwies, dass dem „Bild“-Redakteur vor der Berichterstattung ausdrücklich mitgeteilt worden sei, dass „der anonyme Bericht weder geheim sei, noch geheim gehalten oder im Giftschrank versteckt wurde. Harbusch wurde mitgeteilt, dass das anonyme Schreiben zum Anlass dafür genommen wurde, den darin beschuldigten Priester auch durch einen fachkundigen Psychologen zu befragen und dessen Glaubwürdigkeit zu untersuchen. Harbusch wurde darüber hinaus mitgeteilt, dass der anonyme Bericht auch von gleich zwei verschiedenen externen Rechtsanwaltskanzleien mit strafrechtlicher Expertise im Auftrag des Erzbistums Köln überprüft wurde“. Dr. Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker in einem schriftlichen Statement: „Die nun ergangenen Urteile des Landgerichts Köln in der Hauptsache rücken die BILD-Kampagne gegen Kardinal Woelki in das richtige Licht: Nun wurde bereits das Verbot eines dritten Artikels in der Hauptsache bestätigt. Das Landgericht Köln testiert der BILD und Harbusch damit eine weitere Falschberichterstattung (Artikel vom 27.04. und 22.05.21), die durch eine unzulässige Verdachtsberichterstattung (22.05.21) und unzulässige Wertungen (beide Artikel vom 27.04.21) abgerundet werden. Es wäre nun für Nikolaus Harbusch und die BILD an der Zeit, sich bei Kardinal Woelki für die vielfachen Rechtsverletzungen zu entschuldigen.“


Aktenzeichen Landgericht Köln: 28 O 295/21