Düsseldorf | Im vergangenen Jahr ist in Nordrhein-Westfalen die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingegangenen Widersprüche und Klagen leicht gestiegen. Die häufigsten Klagen richten sich gegen Rückforderungen von zu viel gezahlten Leistungen. Zudem stieg im vergangenen Jahr trotz robuster Konjunktur die Zahl der Leistungsempfänger an.

Im Jahr 2017 wurden in Nordrhein-Westfalen gegen Bescheide der Jobcenter 136.211 Widersprüche und 22.114 Klagen eingereicht. Das waren 6.183 Widersprüche oder 4,5 Prozent und 187 Klagen oder 0,8 Prozent mehr als im Jahr 2016. Im selben Zeitraum ist die Zahl der Regelleistungsberechtigten um 58.055 Personen oder 3,4 Prozent auf 1.689 Millionen Menschen in der Grundsicherung gestiegen. Widersprüche und Klagen können gegen Bescheide erhoben werden. Im Jahr 2017 haben die Jobcenter in NRW rund 5,6 Millionen Leistungsbescheide versandt. Rechnerisch wurde demnach gegen 2,4 Prozent der Bescheide Widerspruch eingelegt und gegen 0,4 Prozent geklagt.

Die häufigsten Gründe

Am häufigsten wird gegen die Rückforderungen der Jobcenter zu viel gezahlter Leistungen geklagt. Der Anteil der Widersprüche gegen diese sogenannten Aufhebungs- und Erstattungsbescheide lag bei 24,5 Prozent an allen Widersprüchen und bei 14,8 Prozent an allen Klagen. Geldleistungen in der Grundsicherung werden jeweils für den nachfolgenden Monat berechnet und ausgezahlt – zum Beispiel im April für den Mai. Fällt dann der Leistungsanspruch – etwa aufgrund eines erzielten Einkommens – ganz weg oder verändert er sich, wird das zu viel gezahlte Geld mit einem Bescheid zurückgefordert. Gegen diese Bescheide werden die meisten Widersprüche eingelegt.

Auf den Plätzen zwei und drei folgten Bescheide zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie für die Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung. Grund sind vor allem die äußerst komplexe Gesetzeslage und die zum Teil unterschiedliche Rechtsprechung in den Bundesländern, die zu Rechtsunsicherheit führt. Nur wenige Widersprüche oder Klagen gab es gegen Sanktionen. 2017 richteten sich in NRW 3,4 Prozent aller Widersprüche und 3,9 Prozent aller Klagen gegen Sanktionen.

Jobcenter arbeiten an der weiteren Verbesserung der Entscheidungen

Etwas mehr als einem Drittel der Widersprüche und Klagen wurde stattgegeben. 46,4 Prozent der Widersprüche wurden zurückgewiesen, 14,7 Prozent erledigten sich „anderweitig“, da Kundinnen und Kunden Dokumente oder Informationen nachträglich einreichten, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des Bescheides nicht vorlagen und deshalb die Entscheidungen der Jobcenter zurückgenommen werden konnten.

Auch wenn in der Relation zur Gesamtheit aller Bescheide die Zahl der zu korrigierenden Entscheidungen im Rahmen des Widerspruchs- und Klageverfahren gering ist: Jede einzelne nicht nachvollziehbare oder fehlerhafte Entscheidung ist angesichts der existentiellen Situationen der Menschen in der Grundsicherung ein Fall zu viel. Daher ist das Ziel der Jobcenter, die Qualität der Bescheid und Entscheidungen weiter zu steigern und die mögliche Fehlerquote weiter zu verringern.

Die Jobcenter in NRW investieren derzeit verstärkt in die regelmäßigen Qualifizierungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch tritt die Bundesagentur für Arbeit für Gesetzesvereinfachungen im SGB II ein, die, angesichts einer komplexen und sich kontinuierlich verändernden Rechtslage, zu mehr Rechtssicherheit und einer noch geringeren Fehleranfälligkeit zu Gunsten der Menschen führen kann, hieß es dazu abschließend.

Autor: bfl