Köln | Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) verhandelt am 12. September über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Es wird dann auch um ein Dieselfahrverbot für Köln geben. Das Gericht will noch am gleichen Tag eine Entscheidung bekannt geben.

Das Gericht schreibt: „Der Umweltverband „Deutsche Umwelthilfe e. V.“ möchte mit seiner Klage erreichen, dassder Luftreinhalteplan ausreichende Maßnahmen anordnet, damit die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Stadt Kölnso schnell wie möglich eingehalten werden. Umstritten ist in diesem Zusammenhang insbesondere, ob und inwieweit zur Erreichung dieses Ziels Durchfahrtverbote für (Diesel-)Fahrzeuge angeordnet wer-den müssen.“
Aktenzeichen: 8 A 4775/18 (I. Instanz: VG Köln 13 K 6684/15)

Autor: Von Redaktion