Köln | Nachdem ein Demonstrationszug des „Bündnisses gegen die Innenministerkonferenz“ kurzfristig durch die Polizei Köln zu einer Standkundgebung gemacht wurde, wollen die Initiatoren nun durch ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht den am 27. November mit der Polizei Köln vereinbarten Demonstrationszug erstreiten.

„Wir waren von dem Verbot überrascht und auch verwirrt“, so Torben Strausdat, Anmelder der Demonstration. Im Vorfeld habe man mehrere Gespräche mit der Polizei geführt, sei Kompromisse eingegangen, was den Zugweg der Demonstration anbelangte. Am 25. November habe man zusammen mit der Polizei einvernehmlich eine Route gefunden „mit der wir alle leben konnten“. Diese sei ihm am 27. November – ohne weitere Auflagen – bestätigt worden.

Am gestrigen Mittwochnachmittag habe er, so Strausdat, einen kurz angebundenen Anruf von der Polizei erhalten, in dem man ihm mitgeteilt habe, dass es bezüglich der Demonstration „neue Auflagen“ gebe. Gegen 15:00 Uhr habe er dann die Auflagen schriftlich erhalten, mit dem Hinweis, er habe zwei Stunden Zeit für eine Stellungnahme, bevor die Auflagen in Kraft treten würden.

Als Begründung für die Auflagen habe die Polizei genannt, unter den Gruppen, die dem Bündnis angehörten, gäbe es eine, die in der Vergangenheit bei Demonstrationen mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sei .Für die Kundgebung, die zwischen Rudolfplatz und Friesenplatz stattfinden soll, habe die Polizei weitere Auflagen gemacht: So darf eine gewisse Lautstärke nicht überschritten werden, die Initiatoren müssen 100 Ordner für die Absicherung bereitstellen. Außerdem dürfen die Transparent während der Kundgebung eine Größe von drei mal einem Meter nicht überschreiten. Ein bereits für die Bühne zur Kundgebung gefertigtes Transparent messe sechs mal drei Meter, so Stausdat. Es aufzuhängen würde gemäß der Auflagen also einer Straftat gleichkommen.

Die Beschränkung auf eine reine Kundgebung wollen die Initiatoren nicht hinnehmen. Mit einer Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht will man deshalb in einem Eilverfahren die am 27. November genehmigte Route durchsetzen.

Autor: Daniel Deininger | Grafik: mapz.com
Foto: Zwischen Friesen- und Rudolfplatz soll die Kundgebung nun stattfinden (Karte: www.mapz.com)