Das Symbolfoto zeigt die Kranhäuser im Kölner Rheinauhafen

Köln | Wer in Köln Wohnungen für kurze Zeit vermietet, der benötigt ab 1. Juli eine Wohnraum-Identitätsnummer. Grundlage ist das Wohnraumstärkungsgesetz NRW, dass vor einem Jahr in Kraft trat. Das gilt auch für Studierende.

Vermieter oder Untervermieter die ihre Wohnungen zur Kurzzeitvermietung anbieten müssen in einem Online-Verfahren für ihre so genutzten Wohnungen beim Land NRW Wohnraum-Identitätsnummern abrufen. Die Stadt Köln schreibt dazu: „Diese Nummer wird bei genehmigungsfreier Kurzzeitvermietung in der Regel automatisiert im Online-Verfahren erteilt. Genehmigungsfrei ist die Kurzzeitvermietung von Wohnungen für weniger als insgesamt 90 Tage pro Kalenderjahr. Studierende, die ihre selbstgenutzte Wohnung kurzzeitvermieten möchten, können dies für bis zu 180 Tage pro Kalenderjahr genehmigungsfrei tun. Die Vergabe von Wohnraum-Identitätsnummern ist gebührenfrei.“

Zweckentfremdungsgenehmigung

Wer seine Wohnung über 90 Tage, bei Studierenden über 180 Tage, pro Kalenderjahr vermieten will der benötigt eine Zweckentfremdungsgenehmigung. In diesem Fall werden die Daten aus dem Online-Verfahren an das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln übermittelt. Nur mit der Wohnraum-Identitätsnummer kann im Zweckentfremdungsverfahren entschieden werden. Das Verwaltungsverfahren zur Zweckentfremdung einer Wohnung kostet 500 Euro, unabhängig davon ob eine Genehmigung erteilt wird oder nicht.

Nummer muss bei Inserat angegeben werden

Das Gesetz schreibt vor, dass Vermieter die Wohnraum-Identitätsnummern bei Bewerbung ihres Angebots öffentlich sichtbar machen müssen und zwar On- wie Offline. Portalbetreiber oder Verlage dürfen die Angebote nur dann veröffentlichen, wenn eine Wohnraum-Identitätsnummer angegeben ist. Medien- und Onlineanbieter die dagegen verstoßen begehen eine Ordnungswidrigkeit.

red01