„Unsere Studierenden und Lehrenden sollen zukünftig nicht nur wie bisher nach dem Sommersemester, sondern auch nach dem Wintersemester rechtzeitig zu den Vorlesungszeiten an die Hochschulen anderer Staaten wechseln können“, sagte Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart. „Es macht daher Sinn, insbesondere den Start des Wintersemesters bundesweit einheitlich vorzuziehen.“

Experten der Landesregierung arbeiten deshalb in einer Arbeitsgruppe von Schul- und Wissenschaftsministerien der Länder, der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) mit, die die bundeseinheitliche Anpassung der Semesterzeiten vorbereiten soll.

„Gerade den Bewerbern um Plätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen muss nach der Entscheidung über ein Studienangebot und dessen Annahme ausreichend Zeit bleiben, sich am Studienort einzurichten“, betonte Pinkwart.

Deshalb wird angestrebt, dass in allen Ländern diese Zeugnisse trotz der unterschiedlichen Ferienregelungen jeweils zum 1. Juli vorliegen. So können unmittelbar danach die örtlichen und bundesweiten Zulassungsverfahren beginnen.

„Umso wichtiger ist, dass die Stiftung für Hochschulzulassung, die als gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung die ZVS ablöst, zügig ihre neuen Aufgaben übernimmt“, sagte Pinkwart.

Als Serviceeinrichtung für Studienbewerber und Hochschulen soll die Stiftung künftig vor allem als bundesweites Bewerbungsportal zur Verfügung stehen und das Zulassungsverfahren vereinfachen und beschleunigen.

[Quelle: Landesregierung NRW]