Mit dem Geld könnten bereits vorliegende und noch eingehende Anträge bewilligt werden. Das teilte die Stadt Köln heute mit. Die Förderbedingungen seien in den wesentlichen Teilen im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Die Fördermittel seien für zinsgünstige Darlehen von Bauherren oder Käufern von Eigentumswohnungen gedacht. Bedingung sei, dass der Wohnraum selbst genutzt werde, die Haushalte ein durchschnittliches Einkommen hätten und mindestens ein Kind vorhanden oder ein Mensch mit schwerer Behinderung Mitbewohner sei. Gefördert werden könnten der Neubau von „Häuslebauern“ oder der erstmalige Kauf von Eigentumswohnungen und Eigenheimen. Gebrauchte Immobilien seien dann förderungsfähig, wenn sie entweder der Wärmeschutzverordnung 1995 entsprechen oder energetisch saniert würden.

Um das zinsgünstige Darlehen zu bekommen, sei eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent der Gesamtkosten erforderlich, davon die Hälfte als Eigenkapital. Außerdem müsse der betreffende Haushalt über ein Netto-Einkommen verfügen, das die Belastung dauerhaft tragbar erscheinen lasse. Interessierte könnten sich bei der Stadt Köln neutral, unverbindlich und kostenlos beraten lassen unter der Telefonnummer 0221/221-24284.

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