Düsseldorf | Die neue NRW-Landesregierung aus CDU und FDP hat heute beschlossen den Weg frei zu machen, dass Gymnasien ab dem Schuljahr 2019/20 mit den Klassen 5 und 6 zu G9 zurückkehren können. Auch G8 bleibt möglich, wenn sich Schulen in der Schulkonferenz mit einer Zweidrittelmehrheit plus eine Stimme dafür entscheiden. Anfang 2018 wird der Landtag den Gesetzentwurf beraten.

Mit der Rückumstellung gehen einige Veränderungen einher. G9 soll in Zukunft 180 verbindliche Wochenstunden in der Sekundarstufe I vorsehen und auch als Halbtagesangebot möglich sein. Gymnasien können aber auch ihr Ganztagsschulangebot beibehalten. Mit der Rückkehr zu G9 wird mehr Raum in den Schulen benötigt. Das Land kündigte an, den Kommunen, die für die Räumlichkeiten zuständig sind, nach einem Gutachten mit den kommunalen Spitzenverbänden zu verhandeln.

Die Rückkehr zu G9 erfordert auch eine Reihe von untergesetzlichen Regelungen. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften müssen angepasst werden. Die Lehrplankommissionen für das neunjährige Gymnasium werden Anfang 2018 ihre Arbeit aufnehmen, sodass die Lehrpläne rechtzeitig zum 1. August 2019 in Kraft gesetzt werden können. Vorgesehen ist in diesem Zusammenhang, das Fach „Politik/Wirtschaft“ vom Stundenumfang her sowie durch geänderte curriculare Vorgaben aufzuwerten, sodass auch Kenntnisse der Wirtschaftsordnung und Aspekte der Verbraucherbildung stärker als bisher vermittelt werden.

Das Gesetz soll vor der Sommerpause 2018 verabschiedet werden. NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer: „Die Gymnasien haben dann die Möglichkeit, in ihren Gremien zu beraten und einmalig zu entscheiden, ob sie bei G8 bleiben wollen. Dieser Prozess sollte bis zum Beginn der Anmeldephase zum Schuljahr 2019/20 abgeschlossen sein.“

Autor: ag