Die Eigentümer der WestLB haben sich in den letzten Monaten ausdrücklich hinter die Bank gestellt und bewiesen, dass sie sich ihrer Verantwortung für Kunden und Mitarbeiter bewusst sind. Mit den Beschlüssen vom 12. Dezember 2007 und 8. Februar 2008 haben sich die Anteilseigner einvernehmlich auf ein Gesamtkonzept zur Zukunftssicherung der Bank verständigt. Es enthält neben einer Restrukturierung der Bank und der Optimierung des Geschäftsmodells auch die Errichtung eines Risikoschirmes für ausgelagerte strukturierte Wertpapierportfolien. Das Land Nordrhein-Westfalen wird für diese auf eine Zweckgesellschaft ausgelagerten Risiken für bis zu fünf Milliarden Euro haften.
Dieser Betrag wird in Form einer Garantie abgesichert. Das hat das Kabinett in einem Umlaufbeschluss letzte Woche Donnerstag beschlossen. Die Errichtung des Risikoschirmes ist ein weiterer wichtiger Schritt, um der Bank neue Chancen zu eröffnen. Die EU-Kommission ist über die Maßnahme voll inhaltlich informiert und eingebunden.

Zur Finanzierung des Risikoschirmes von fünf Milliarden Euro ist mit den Eigentümern folgendes vereinbart worden: Im Außenverhältnis wird das Land eine Garantie für bis zu fünf Milliarden Euro übernehmen. Dazu wird das Haushaltsgesetz geändert und eine entsprechende Ermächtigung zur Abgabe einer Garantie eingefügt.

Dort heißt es: „Das Finanzministerium wird ermächtigt, sich vertraglich zu verpflichten, das Ausfallrisiko für näher zu bestimmende Risiken aus Finanzinstrumenten zu übernehmen, deren Risiko die WestLB AG am 31. Dezember 2007 trägt und die auf eine Zweckgesellschaft übertragen worden sind. Der Haftungshöchstbetrag ist auf fünf Milliarden Euro, die Laufzeit der Verpflichtung des Landes ist auf die Laufzeit der abzusichernden Finanzinstrumente zu begrenzen“. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan nicht geändert. Die Nettoneuverschuldung wird damit – wie bisher veranschlagt – weiterhin bei 1,77 Milliarden Euro liegen. Auch das Haushaltsvolumen bleibt unverändert und beträgt 51,23 Milliarden Euro.

Im Innenverhältnis werden die Lasten unter den Eigentümern wie folgt aufgeteilt: Bis zu einer Höhe von 2 Milliarden Euro tragen die Sparkassenverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe und das Land die anfallenden Beträge quotal, also entsprechend ihren direkten und indirekten Beteiligungsverhältnissen. Bei Inanspruchnahme der Garantie erstatten die übrigen beteiligten Miteigentümer dem Land ihren quotalen Anteil über
eine Rückgarantie.

Wird das Land aus seiner Garantie von weiteren 3 Milliarden Euro in Anspruch genommen, steht dem Land ein Recht auf Übertragung einer entsprechenden Anzahl von WestLB-Aktien von den Sparkassen- und Giroverbänden und den Landschaftsverbänden zu. Die Aktien werden übertragen gegen Erstattung des Buchwertes von 220 Euro bzw. bei den Sparkassenverbänden von 200 Euro. Liegt der Verkehrswert bei Übertragung über dem Buchwert, erhöht sich der Kaufpreis um 10% der
Wertdifferenz. Ein Barausgleich ist ebenfalls möglich. Für die Übernahme der Garantie erhält das Land Nordrhein-Westfalen eine Avalprovision in Höhe von 0,5 Prozent des Garantievolumens. Diese bezahlt die Zweckgesellschaft.

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NPD-Verbot: Mehrheit der Länder gegen Materialsammlung
Köln, 31.03.2008, 17:33 > Das Innenministerium äußert sich zu einer Erklärung eines SPD-Politikers. Demnach sei dei Mehrheit der Länder gegen eien Materialsammlung, um ein Verbot der NPD zu erwirken.

Die Presseerklärung des innenpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Karsten Rudolph, anlässlich der Vorstellung des nordrheinwestfälischen Verfassungsschutzberichts 2007 am 28.03.2008 ( report-k.de berichtete >>> ) ist falsch. Das erklärte der Pressesprecher des Innenministeriums, Ludger Harmeier, heute (31. März 2008) in Düsseldorf.

Rudolph hatte erklärt, alle Innenminister hätten sich darauf verständigt, bis zum 31. März 2008 ihre jeweiligen Kenntnisse über die Aktivitäten der NPD dem Bundesinnenminister zur Verfügung zu stellen. Nur Nordrhein-Westfalen beteilige sich nicht an diesem Verfahren. Harmeier: „Richtig ist dagegen: Die Mehrheit der Länder beteiligt sich nicht an der Materialsammlung für ein erneutes NPD Verbotsverfahren.“


[nh; Quelle: NRW-Staatskanzlei]

[nh; Quelle: NRW-Staatskanzlei]