Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat als oberste Abfallwirtschaftsbehörde erstmalig einen Abfallwirtschaftsplan für Sonderabfälle (gefährliche Abfälle) aufgestellt. Der Plan stellt die derzeitigen
Strukturen, die zukünftige Entwicklung und die Ziele der Sonderabfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen dar. Er dient Abfallerzeugern, Entsorgungswirtschaft, politischen Entscheidungsträgern sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern als Informations-, Planungs- und Entscheidungsgrundlage.

„Der Abfallwirtschaftsplan bestätigt, die Entsorgung aller hier anfallenden gefährlichen Abfälle ist gewährleistet, es besteht Entsorgungssicherheit“, so Umweltminister Eckhard Uhlenberg. Das gilt für den Planungszeitraum und darüber hinaus. Ein Bedarf an zusätzlichen Anlagen für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen besteht nicht.

In Nordrhein-Westfalen gibt es keine landesrechtlich verankerten Andienungs-oder Überlassungspflichten für gefährliche Abfälle. Die Entsorgung ist privatwirtschaftlich organisiert. Minister Uhlenberg: „Für die
Verwertung, Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle steht uns ein breites Spektrum an Anlagen zur Verfügung. Die Leistungsfähigkeitm der Sonderabfallentsorgung und den hohen Standard, der bei der Verwertung und Beseitigung gefährlicher Abfälle erreicht wurde, gilt es auch in Zukunft sicherzustellen und weiterzuentwickeln.“ Der Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Sonderabfälle, ist zu finden unter
www.umwelt.nrw.de.

[nh; Quelle: NRW-Umweltministerium]