Hamburg und Baden-Württemberg haben ebenfalls angekündigt, die Studiengebühren abzuschaffen. Nur noch Bayern und Niedersachsen werden dann Studiengebühren erheben. Aber selbst in Bayern, einem der „Stammländer“ der Studiengebühren, wird jetzt offen über deren Abschaffung diskutiert. Das Ministerium ist sich sicher: „Die Erhebung von Studiengebühren widerspricht den Zielsetzungen einer modernen, sozial gerechten Bildungspolitik.“ Kennzeichen dieser Politik sei die Durchlässigkeit, sie mache den Aufstieg durch Bildung möglich. Bildung dürfe darum nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Elternhauses abhängen. Das sei eine elementare Frage der Bildungsgerechtigkeit. Die Gewährleistung eines hochwertigen Bildungssystems sei eine der zentralen Aufgaben des Staates, denn nicht nur der Einzelne, sondern die gesamte Gesellschaft profitierten von vielen gut ausgebildeten Akademikern. NRW wie ganz Deutschland stehe vor großen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen. Angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels bräuchten wir alle Begabungen. Sie seien der Schlüssel für wirtschaftliche Stärke und Zukunftsfähigkeit, für Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit.

Gewinner sind die Studierenden und die Gesellschaft
Zudem teilt das Ministerium mit, dass sich diese Erkenntnis über alle Parteigrenzen hinweg immer mehr durchsetze, wie die aktuelle Debatte in Bayern zeige. Die aktuelle Forderung von FDP- Generalsekretärin Miriam Gruß „langfristig in Bayern die Bildung kostenfrei anzubieten und zwar von der frühkindlichen bis zur Hochschulausbildung“ und in „einem ersten Schritt noch in dieser Legislaturperiode in Bayern die Studiengebühren abzuschaffen“, dokumentiere ein grundlegendes Umdenken. Die Abschaffung der Studiengebühren in NRW habe nicht weniger als das Ende der Studiengebühren in ganz Deutschland eingeläutet. Das sei ein großer Erfolg dieser Landesregierung. Die Gewinner dieser Entwicklung seien die Studierenden und mit ihnen die gesamte Gesellschaft.

Frist für Bewerbung um Studienplatz für Wintersemester
Heute, am 15. Juli, endet die Frist, sich online auf der Seite der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) zu bewerben. Zugleich besteht am heutigen Tag auch an den meisten Hochschulen die letzte Möglichkeit, für diejenigen, die sich für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben wollen.

[dr]