Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket will das Wirtschaftsministerium die Abwicklung, Effizienz und Kontrolle in der Fördermittelpolitik verbessern: „Uns geht es darum, die Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger in der Wirtschaftsförderung deutlich zielgenauer, zweckgerichteter und zukunftsgerechter als bisher einzusetzen. Dabei stehen kleine und mittlere Unternehmen, Handwerker, Gründer und junge Wissenschaftler, klar im Vordergrund. Denn in diesen Unternehmen entstehen die Jobs, die wir brauchen. Die Förderung von Großunternehmen und Konzernen findet nur noch in Ausnahmefällen statt, das hat die Landesregierung bereits Ende 2005 entschieden.“ Das erklärte Wirtschaftsministerin Christa Thoben gestern in Düsseldorf bei der Vorlage eines 27-Punkte-Katalogs zur Effizienzsteigerung und zur Verbesserung der Kontrollverfahren in der Wirtschaftsförderung.

Generell sei dabei die Vergabe durch Wettbewerbsverfahren des früher bevorzugten „Gießkannen-Prinzips“ vorzuziehen. Ausgelöst durch eine Reihe fehlgeschlagener Altfälle (Inkubator- Zentrum Emscher-Lippe, Zentrum für Türkeistudien und zuletzt Nokia Bochum) hatten die Fachleute des Wirtschaftsministeriums seit Frühjahr 2007 alle von der Vorgängerregierung übernommenen Verfahren bei der Vergabe und Kontrolle von Förderungen überprüft, in Frage gestellt und verbessert. Im Wirtschaftsministerium werden durchschnittlich 500 bis 600 Förderverfahren pro Jahr bearbeitet, in Spitzenzeiten können es auch 900 sein.

„In Zukunft geht Präzision vor Schnelligkeit, Qualität vor Quantität und Zukunftsorientierung vor ‚Gießkanne’. Diese Leitlinien sollen sicherstellen, dass unbürokratisch nicht mehr mit unvernünftig verwechselt wird. Wir wollen alles tun, um so sorgsam wie eben möglich mit den uns anvertrauten
Geldern umzugehen. Dabei wird man kriminelle Energie von Zuwendungsempfängern nicht vermeiden können, allerdings darf man es Kriminellen auch nicht zu einfach machen“, so die Wirtschaftsministerin.

Zu dem 27-Punkte-Katalog zählen u. a. folgende Einzelmaßnahmen:
• Vermeidung von Interessenkonflikten durch Mitwirkung von Mitarbeitern des Wirtschaftsministeriums in Gremien von Fördermittelempfängern (bereits umgesetzt).

• Entscheidungsvorbehalt durch die Hausleitung des Wirtschaftsministeriums bei Fördermittelvergaben von mehr als 50.000 Euro. Die Maßnahme ist seit Sommer 2007 in Kraft.

• Zentrale Anlaufstelle „Fördermittelpolitik und -controlling“ als Querschnittsaufgabe des Justitiariats im Wirtschaftsministerium zur Beratung und Qualitätssicherung (bereits umgesetzt).

• Zentrale Vergabestelle im Wirtschaftsministerium (wird vorbereitet).

• Zentraler Datenabgleich, um Mehrfach-Förderungen durch unterschiedliche Ressorts der Landesregierung zu vermeiden (wird aufgebaut).

• Rotation von Beschäftigten in Förderbereichen.

• Einrichtung eines speziell geschulten Prüferpools bei den Bezirksregierungen.

• Definition von „Meilensteinen“, über die die Erreichung des Förderziels anhand quantitativer Kriterien gemessen wird (SMARTZielfestlegung).

• Auswertung von Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofs, um Defizite im Förderbereich kontinuierlich abzubauen (fortlaufend).

• Rechtsqualität: Fortlaufende Verbesserung von Richtlinien, Bescheiden und Verträgen, Entwicklung von Musterverträgen und Musterbescheiden (fortlaufend).

• Einbeziehung weiterer Bewilligungsstellen in das Qualitätssicherungsprogramm des Wirtschaftsministeriums (andere Ressorts der Landesregierung, Bezirksregierungen, etc.).

Köln, 11.03.2008, 10:47 > Heute gab die Landesregierung auch bekannt, dass sie eine Rückzahlung der geleisteten Subventionshilfen von Nokia verklangt. Sie sei dei höchste dieser Art in der Geschichte des Landes.

Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium hat heute (11. März 2008), die NRW.Bank gebeten, unverzüglich von der Firma Nokia/Bochum die in den Jahren 1998 und 1999 gewährten Investitionshilfen zurückzufordern. Geltend gemacht werden insgesamt rund 41 Millionen Euro, zuzüglich Zinsen. Der Gesamtbetrag liegt damit bei fast 60 Millionen Euro, zahlbar bis zum 31. März 2008 an die NRW.Bank. Das ist der höchste Rückforderungsanspruch, der bisher in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber einem Einzelunternehmen geltend gemacht wurde.

Die Rückforderung wurde inzwischen von der NRW.Bank an das Unternehmen weitergeleitet. Sollte der Betrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht eingegangen sein, wird die NRW.Bank den Anspruch gerichtlich durchsetzen. Begründet wird die Rückforderung unter anderem mit der dauerhaften Unterschreitung der Besetzung der zu schaffenden Dauerarbeitsplätze im Bochumer Nokia-Werk mit eigenen Beschäftigten der Firma Nokia. Außerdem sei gegen vertraglich festgelegte Mitteilungspflichten verstoßen worden. Nach der Ermessensentscheidung des damaligen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit aus dem Jahre 2003 mussten in der Bochumer Betriebsstätte 2860 unbefristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vorhanden sein. Dies betraf die Investitionshilfe aus dem Jahre 1999. Mit der genannten Ermessensentscheidung war die Zahl von 3459 auf 2860 reduziert worden. Für die Investitionshilfe aus dem Jahr 1998 galt ein Mindestwert von 2662 Arbeitsplätzen. Beide Werte wurden seit dem Jahr 2002 unterschritten. Das hat eine aktuelle Erhebung der NRW.Bank ergeben. Die Firma Nokia hat noch in der vergangenen Woche um eine Erörterung der Rückforderung gebeten, ein Gesprächstermin wird in den nächsten Tagen angeboten.

[nh; Quelle. NRW-Wirtschaftsministerium]