Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart sieht in den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium eine Bestätigung des Weges, den Nordrhein-Westfalen mit seiner Hochschulpolitik eingeschlagen hat. „Wir haben seit Mai 2005 unsere Hausaufgaben gemacht und bekommen das nun vom Wissenschaftsrat bestätigt. Denn wir haben bereits den Rahmen dafür geschaffen, dass unsere Hochschulen Lehre und Studienbedingungen nachhaltig verbessern können.“ Der Wissenschaftsrat hatte in seinen Empfehlungen bundesweit einen Finanzbedarf zur Verbesserung der Lehre von rund 1,1 Milliarden Euro ermittelt. „Ein Viertel aller Studierenden in Deutschland lernt an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen. Die rund 250 Millionen aus Studienbeiträgen, die die Hochschulen des Landes im vergangenen Jahr eingenommen haben, entsprechen den Forderungen des Wissenschaftsrates“, sagte Pinkwart. In seinen Empfehlungen bestätigt der Wissenschaftsrat ausdrücklich, dass der zusätzliche Finanzbedarf durch Studienbeiträge aufgebracht werden kann. Pinkwart wies darauf hin, dass das nordrhein-westfälische Studienbeitragsmodell auch den übrigen Empfehlungen des Wissenschaftsrates entspreche. Aus Studienbeiträgen finanziertes zusätzliches Lehrpersonal verbessert die Betreuungsrelation, weil Studienbeiträge als Drittmittel nicht kapazitätsrelevant sind. Die Hochschulen entscheiden selbst über die Verwendung der Mittel. Außerdem fördern die Studienbeiträge die Eigeninitiative der Studierenden, die sich aktiv an der richtigen Verwendung der Beiträge beteiligen und die Verwendung jederzeit hinterfragen können. Den vom Wissenschaftsrat geforderten Auf- und Ausbau von Qualitätssicherungsmanagement insbesondere durch Absolventenuntersuchungen hat Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen vereinbart.

[jb; Landesregierung NRW]