Seinerzeit hatte die Stadt Köln erstmals durch Allgemeinverfügung verboten, an einzelnen Karnevalstagen in bestimmten Bereichen der Innenstadt (Altstadt, Zülpicher Viertel, Teile der Ringe) Glasbehältnisse außerhalb von geschlossenen Räumen mitzuführen und zu benutzen. Dort ansässigen Einzelhandelsbetrieben war zugleich die Abgabe von Glasgetränkebehältnissen verboten worden. Das Verwaltungsgericht Köln hatte den gegen diese Verbote gerichteten Klagen eines Bürgers und eines Kioskbetreibers mit der Begründung stattgegeben, die Gefahrenschwelle werde durch das bloße Mitführen und Benutzen sowie das Verkaufen von Glasgetränkebehältnissen noch nicht überschritten. Dieser Auffassung ist das Oberverwaltungsgericht nun nicht gefolgt.

"Im Kölner Straßenkarneval gelangten nach den gesicherten Erkenntnissen der Stadt unübersehbare Mengen an Glas und Scherben zwischen Zehntausende dicht gedrängt feiernde Menschen. Dabei handele es sich um die von den Karnevalisten mitgeführten Glasflaschen und Gläser, die – häufig auch alkoholbedingt – massenhaft ordnungswidrig entsorgt würden. Die dadurch drohenden Schäden (Schnittwunden, Reifenpannen, Behinderung von Rettungsfahrzeugen u.ä.) rechtfertigten ein ordnungsbehördliches Einschreiten bereits gegen das Mitführen, Benutzen und Verkaufen von Glas", heißt es in der Begründung von Präsident Dr. Bertrams.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen.
Noch nicht sicher ist laut Stadt Köln, ob die Kläger versuchen werden, das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.

16.00 Uhr > Stadt will Glas auch beim Straßenkarneval 2012 verbieten

„Mit dieser Entscheidung machen die Richter den Weg frei für ein ausgelassenes Feiern der Jecken in Köln – ohne das Risiko von Schnittverletzungen oder Reifenschäden an Einsatzfahrzeugen“ so Stadtdirektor Guido Kahlen. Zugleich kündigte er an, auch an den Karnevalstagen 2012 und am 11.11.2012 ein Glasverbot aussprechen zu wollen. „Damit sind die Richter des Senats in Münster ihrer Linie treu geblieben und haben den Jecken auf den Straßen Kölns einen großen Dienst erwiesen. Im Interesse der Sicherheit und Gesundheit für die Feiernden. Diese praxisund lebensnahe Entscheidung wird die ohnehin schon hohe Akzeptanz von „Mehr Spaß ohne Glas“ bei allen Beteiligten nochmals erhöhen", so Kahlen weiter.

Wesentlicher Inhalt der Allgemeinverfügungen zur Aktion „Mehr Spaß ohne Glas“ ist, dass das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen für bestimmte Zeiten an Karneval untersagt werden. Das Verbot für die Session 2012 gilt in der Altstadt und im Zülpicher Viertel am 16. Februar 2012 (Weiberfastnacht) von 8 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag, am 18. Februar 2012 (Karnevalssamstag) von 18 Uhr bis 8 Uhr sowie am 20. Februar 2012 (Rosenmontag) von 18 Uhr bis 8 Uhr.

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