Die Stadt, so kritisiert das Institut für neue Arbeit, habe einige Anträge im März 2011 nicht beachtet, obwohl sie rechtzeitig eingesandt worden waren. Nun seien die Fördergelder für das Frühjagr bereits erschöpft, eine Bewilligung von Geldern könne erst wieder im Herbst erfolgen. Dieses Verfahren sei nicht rechtmäßig, urteilt das Institut für neue Arbeit. Denn jeder Antrag zu Fördergeldern aus dem Verfügungsfonds müsse zur Zeit der Antragstellung besprochen werden. Das Institut für neue Arbeit fordert in dem Brief daher Oberbürgermeister Jürgen Roters auf, einen rechtsmittelfähigen Bescheid aufzustellen und dem Antragsteller zukommen zu lassen. Nur so könne dem Institut eine Planungssicherheit verschafft werden.

Der Antrag des Institutes für Neue Arbeit beantragt die Förderung von vier offenen Workshops zur Förderung von »Neuer Arbeit« im Sinne von Selbsthilfe, sich selbst Arbeitsplätze oder günstiges Wohnen zu schaffen als Beitrag gegen Arbeitslosigkeit und Armut im Programmgebiet. Dieser Antrag wurde laut Antragsteller am 3. Februar 2011 bei der Stadt eingereicht. Im März stand er jedoch nicht auch der Tagesordnung des Veedelsbeirates. Danach habe die Stadt mitgeteilt, dass der Antag auf der nächsten Sitzung behandetl werden solle. Kurz vor dem 2. Mai habe die Stadt dann jedoch geschrieben, dass die Bescheidung aller Anträge auf den Herbst vertagt wurde. "Wie soll ich dies nun meinen Vereinsmitgliedern erklären?", fragt Heinz Weinhausen, Leiter des Institutes für Neue Arbeit in einer schriftlichen Stellungnahme.

Der offene Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Roters,

Sie engagieren sich seit Anfang des Jahres sehr für die Umsetzung des Programms »Mülheim 2020«, wofür ich ihnen danke. So rechne ich sicher in diesem offenen Brief auch auf ein offenes Ohr dafür, wenn etwas nicht so läuft wie im Programm-Ablauf vorgesehen.  Hiermit meine ich einige Anträge, die an den Verfügungsfonds eingereicht werden. Im Verfügungsfonds wurden 50.000 Euro aus den 40 Millionen an Fördergeldern des Mülheim-Programms seit Dezember zur Verfügung gestellt. Diese sollen es ermöglichen, unbürokratisch »neue und zusaetzliche Ideen aus dem Programmgebiet Mülheim 2020 zu realisieren«, wie es in der von der Bezirksvertretung beschlossenen Richtlinie heißt. Weiter: »Der Verfügungsfonds dient dem Zweck, eine kurzfristige Bewilligung von Fördermitteln in beschränktem Umfang an Organisationen, Vereine, Arbeitskreise, Bürgerinitiativen und Ähnliche im Programmgebiet zu ermöglichen. Ziel ist es, die aktive Mitwirkung der Bewohnerschaft an der Verbesserung in den Stadtteilen Mülheim, Buchheim und Buchforst zu fördern.«

Leider sind drei Anträge, die terminlich schon Anfang Februar bei der Stadt eingingen, gar nicht bis oder auf der Veedelsbeiratssitzung am 14. März besprochen und beschieden worden, wie dies bei zeitgleich eingereichten anderen Antragsteller aber geschah. Bei den einen wurde wie vorgesehen kurzfristig entschieden, bei den anderen nicht. Da die Verwaltung nun sagt, die 50.000 Euro seien inzwischen aufgebraucht und sich um eine Aufstockung bemüht, sind all diese Anträge nicht bewilligt worden. Sie könnten, wie Frau Kröger vom Amt für Stadtentwicklung jeweils am 26.05. im gleichen Schreiben mitteilt, zu neuen Richtlinien jedoch wieder gestellt werden. Erst für den Herbst sind dann wieder Bewilligungen möglich. Mit diesem Verfahren kann ich mich nicht einverstanden erklären. Wie ich weiß, ist jeder dieser Anträge rechtswirksam gestellt und muss nach den zur Zeit der Stellung geltenden Richtlinien entschieden werden, wozu ich Sie hiermit auffordere. Die neuen Richtlinien waren zum Zeitpunkt der Abgabe jedenfalls noch nicht verabschiedet. Ebenso weiß ich, dass noch weitere Antragsteller von diesem Verfahren des Stadtplanungsamtes betroffen sind.

Falls Sie bei der Ablehnung bleiben sollten, bitte ich Sie um einen rechtsmittelfähigen Bescheid für den von mir als Geschäftsführer unterzeichneten Antrag des Institutes für Neue Arbeit, damit ich die Fördergeber über den Verstoß gegen Förderrichtlinien informieren kann.

[cs]