Ab Montag, 29. August, beginnt das Amt für öffentliche Ordnung in enger Abstimmung mit der Polizei Köln mit seinen Schwerpunktkontrollen im Bereich von Schulen: In von der Polizei benannten Stadtvierteln und auf ausgewählten Schulwegen wird der Ordnungs- und Verkehrsdienst dann den Parkverkehr sowie mit mobilen Blitzern auch den fließenden Verkehr überwachen. Autofahrerinnen und Autofahrer sollen im Bereich der Schulen schon zu einem frühen Zeitpunkt darauf aufmerksam gemacht werden, dass bald die Schule wieder beginnt und Kinder als Verkehrsteilnehmer besonderer Aufmerksamkeit und Rücksicht bedürfen.

Vor Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten gilt in den meisten Fällen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern in der Stunde, um das Unfallrisiko aufgrund zu schnellen Fahrens zu senken. Schulkinder sind auch durch regelwidrig parkende Fahrzeuge gefährdet, da sie von vorbeifahrenden Autofahrern nicht wahrgenommen werden können. Vor den Schulen sind deshalb in der Regel Haltverbotszonen eingerichtet. Verstöße von Falschparkern im Bereich der Schulen werden bei den Schwerpunktaktionen vom Ordnungs- und Verkehrsdienst deshalb konsequent geahndet. Die Verkehrsüberwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs wird auch in den folgenden drei Wochen fortgesetzt.

[vis, Q: Stadt Köln; Foto: Rike/Pixelio]