Dortmund | Die für das Wochenende geplanten Neonazi-Demonstrationen in Dortmund bleiben untersagt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bestätigte heute das Versammlungsverbot der Polizei Dortmund und eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.

Gegen das Urteil kann jedoch noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden, sagte ein Polizeisprecher. Das OVG bestätigte vor allem die Auffassung, dass der Antragsteller die Demonstrationen nicht als Privatperson, sondern in seiner Funktion als Führungsmitglied der in der vergangenen Woche vom NRW-Innenministerium verbotenen Vereinigung „Nationaler Widerstand Dortmund“ angemeldet habe. Die Polizei rechnet damit, dass auch das höchste Gericht die Demos untersagt. Die Vorbereitungen auf einen möglichen Großeinsatz der Polizei liefen aber weiter, hieß es.

Autor: dapd