Das entschied am Donnerstag ein Berufungsgericht in Warschau, das die Beschwerden der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft zurückwies. Die Bundesanwaltschaft wirft dem mutmaßlichen Spion vor, im Rahmen der Ermordung eines Hamas-Funktionärs im Januar in Dubai einen deutschen Pass besorgt zu haben. Der Mann war auf Grundlage eines deutschen Haftbefehls Anfang Juni am Flughafen in Warschau festgenommen worden. Wann der mutmaßliche Agent nach Deutschland ausgeliefert wird, ist noch unklar.

[dts]