Köln | Die Kölner Polizei und Staatsanwaltschaft wollen heute noch den 16-jährigen Flüchtling, den sie gestern in Porz festgenommen haben, einem Haftrichter vorführen und in Untersuchungshaft bringen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen den 16-Jährigen lautet Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, nach § 89a Strafgesetzbuch (Stgb). Die Kölner Staatsanwaltschaft hat den Generalbundesanwalt informiert.

Die Staatsanwaltschaft Köln führt den Fall als politische Straftat. Der Jugendliche soll sich sehr schnell radikalisiert haben. Die Polizei sagt seit Juni sind die ersten Merkmale einer Radikalisierung nachweisbar. Der Leiter der Kölner Polizei Klaus-Stephan Becker spricht sogar von einer „Turboradikalisierung“. Fest macht dies die Kölner Polizei aus den Verläufen von Chats, die man auf dem Mobiltelefon des Jugendlichen fand und an Aussagen von anderen Bewohnern des Flüchtlingsheimes.

So soll sich der Jugendliche isoliert haben und sich nur noch in sozialen Netzwerken aufgehalten und Kontakte zu Islamisten in Köln gesucht haben. Seine Eltern sollen ihn darauf angesprochen haben, aber der junge Mann habe erklärt das sei alles nur Spaß, so die Ermittler. Über soziale Netzwerke habe er einen nachweisbaren Kontakt in den Nahen Osten gehabt. Derzeit hat die Polizei konkret eine Person ausgemacht, deren Identität sie aber nicht kennt. Dieser Person wirft die Kölner Polizei und Staatsanwaltschaft vor den Jugendlichen mit Plänen und konkreten Hinweisen zum Umgang mit Sprengstoff, wie Schwarzpuler, Schwefel, Nägeln und Mischungsverhältnissen – also Plänen zum Bau von Sprengbomben – versorgt zu haben. Zudem soll diese Person mit dem Jugendlichen über mögliche Ziele von Terroranschlägen kommuniziert haben. Es gibt allerdings weder einen Hinweis auf eine konkrete Tatörtlichkeit, noch Materialien, die sich der 16-Jährige besorgt hat.

Die Staatsanwaltschaft Köln, allen voran der leitende Oberstaatsanwalt Jakob Klaas und Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn, zuständig für Staatsschutz- und politischen Strafsache, ist sich sicher, dass der Fall justiziabel nach § 89a Stgb ist. Der Paragraf wurde erst 2009 dem Strafgesetzbuch hinzugefügt. Sieht man die Chatprotokolle, die der Polizei und Staatsanwaltschaft vorliegen, so zielt deren Begründung für die schwere staatsgefährdende Straftat auf Absatz 2, 1 ab: „Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen.“ In Absatz 1 des Gesetzes werden staatsgefährdende Straftaten genannt, die den Bestand oder die Sicherheit eines Staates gefährden. Das Gesetz sieht eine Strafe, sollte es zu einer Verurteilung kommen, von sechs Monaten bis zehn Jahren vor.

Die Eltern und die Schwester des Jugendlichen werden als Zeugen und nicht als Verdächtige geführt. Der Polizeieinsatz wurde kritisiert, weil drei Menschen, darunter eine schwangere Frau, verletzt wurden. Zwei, darunter die Schwangere mussten in eine Klinik gebracht werden. Medien berichten, dass Flüchtlinge erzählen, dass die Kölner Polizei äußerst brutal vorgegangen sei. Polizeipräsident Mathies begründet dies, mit der gebotenen Eile bei einem solchen Einsatz.

Autor: Andi Goral
Foto: Polizei Köln und Staatsanwaltschaft Köln informieren über die Festnahme in einer Flüchtlingseinrichtung in Porz