Köln | Der Kölner Polizeibeirat hat heute getagt und anschließend eine schriftliche Erklärung veröffentlicht, in der auch die SPD Politikerin Susana dos Santos Hermann der Vorsitzenden zitiert wird. Man habe den Beirat darüber informiert, wie man von Seiten der Kölner Polizei den Paragraf 12 des Landespolizeigesetzes zum Thema „gefährlicher Ort“ interpretiert und handhabt. Die Kritik am Vorgehen der Kölner Polizei hält an.

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Zwischeninfo: Was bedeutet es für Sie, wenn Sie an einem von der Kölner Polizei definierten „gefährlichen Ort“ aufhalten?

Die Polizei kann Sie an einem solchen Ort ohne Grund anhalten, ihre Personalien überprüfen. Diese Überprüfung wird von der Kölner Polizei in unterschiedlicher Form dokumentiert. Halten Sie sich an einem Ort auf, der nicht so definiert ist, darf Sie die Polizei nur dann kontrollieren, wenn es einen Tatverdacht gegen Sie gibt. Eine weitere Frage ist die Auslegung des Begriffes Ort, denn die Kölner Polizei sehr weit fasst und auf ganze Bereiche ausdehnt, was im NRW Landespolizeigesetz, anders als etwa in Hamburg nicht so definiert ist. So definiert die Polizei Köln als Ort etwa den Bereich Friesenplatz bis Rudolfplatz. Ein Ort, zumindest laut Duden definiert einen bestimmten Platz.

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Ein Ergebnis für die Öffentlichkeit ist, dass das Thema für sie völlig intransparent bleibt. Denn die öffentliche und schriftliche Mitteilung der Polizei enthält lediglich Aussagen was besprochen wurde, aber null Inhalte: „In einer Informationsveranstaltung hat Polizeipräsident Wolfgang Albers heute Morgen (3. Juli) die bisherigen Mitglieder des Polizeibeirates aus dem Bereich der Stadt Köln und aus Leverkusen rund um das Thema „gefährliche Orte“ informiert. Herr Albers erläuterte die rechtlichen Grundlagen zu Datenerhebungen nach den Vorschriften des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein Westfalens. Ebenso stellte er die diesbezügliche Handhabung und Anwendung in der polizeilichen Praxis dar. Zudem nahm er Stellung zum Umgang mit erhobenen Daten und deren gesetzlichen Speicherfristen.“ Zitiert wird in der Polizeipressemeldung auch die Kölner SPD Politikerin Susana dos Santos Herrmann, Vorsitzende des Polizeibeirates: „Polizeipräsident Wolfgang Albers hat dem Gremium umfassend die Situation um die sogenannten gefährlichen Orte dargelegt. Polizei und Stadtpolitik müssen bei diesem schwierigen Thema gemeinsam am Ball bleiben. Ich habe Herrn Albers gebeten, dieses Thema in der nächsten Sicherheitskonferenz mit den Partnern aus den Städten Köln und Leverkusen aufzugreifen.“

Kritik von Linken und Grünen

Jörg Detjen, Sprecher der Ratsfraktion der Linken, zur heutigen Sitzung des Polizeibeirates, der sich mit der Praxis des Erlasses von „Gefahrengebieten“ in Köln beschäftigt: „Offenbar erwartet die Kölner Polizeiführung von ihren Polizisten auch in sogenannten Gefahrenzonen ein zurückhaltendes und angemessenes Vorgehen. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Erwartungen der Polizeiführung nicht unbedingt mit dem übereinstimmen, was vor Ort geschieht – man denke an das Bußgeld für den einarmigen Radfahrer! Wir erwarten, dass jetzt die konkrete Praxis der Gefahrenzonen überprüft wird. Es kann nicht sein, dass die Gültigkeit von Grundrechten vom Belieben des einzelnen Polizisten abhängig ist!“

Für die Grünen sprach Bettina von Bülow: „Das Thema gefährliche Orte muss aus Gründen der Transparenz zwingend öffentlich behandelt werden. Insbesondere müssen die Ergebnisse der Sicherheitskonferenz, die nicht öffentlich tagt und in der die Politik nicht vertreten ist, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, damit ein breiter Dialog und ordnungspartnerschaftliche Zusammenarbeit möglich sind. Vor allem sind der AVR und die Akteure vor Ort einzubinden, wie die kriminalpräventiven Arbeitskreise in den Stadtbezirken. Zum Umgang mit den erhobenen Daten und deren Speicherfrist erwarte ich das baldige Ergebnis der rechtlichen Prüfung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz, Ulrich Lepper.“ Dieser hatte sich bereits eingeschaltet.

Autor: Andi Goral