Köln | Zum verschobenen ersten Verhandlungstag gegen vier Ratsmitglieder der als rechtsextrem geltenden Bürgerbewegung „pro Köln“ inszenierte sich  der Angeklagte Jörg Uckermann, der sich in Untersuchungshaft befindet, nachdem er dem ursprünglichen Verhandlungsauftakt ferngeblieben war, mit einem Grinsen den anwesenden Pressefotografen, posierte betont bereitwillig vor deren Kameras. Umso weniger bereitwillig verhielt er sich gegenüber dem vorsitzenden Richter bei der Beantwortung von Fragen.

Auf die Fragen des Vorsitzenden, ob er Jörg Uckermann sei, schwieg er. Auch zu weiteren Fragen zur Identitätsfeststellung machte er keinerlei Angaben und schwieg.

Uckermann wird vorgeworfen, Sitzungslisten von „pro Köln“, in denen sich falsche Angaben befanden, als richtig gezeichnet zu haben und sich selbst in Listen von Sitzungen eingetragen zu haben, bei denen er nicht zugegen war, um dadurch unrechtmäßig Aufwandsentschädigungen von der Stadt zu erhalten. Außerdem soll er Sozialleistungen nach SGB 2 erschlichen haben. Darüber hinaus wird Uckermann vorgeworfen, zwischen 2007 und 2008 über 8.000 Euro Aufwandsentschädigung als stellvertretender Bezirksbürgermeister in Ehrenfeld für angebliche Verdienstausfälle kassiert zu haben, obwohl er in dieser Zeit aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit keiner Tätigkeit nachgegangen sei und gleichzeigt insgesamt über 28.000 Euro von seiner Krankenkasse sowie von der Rentenversicherung erhalten hätte. Insgesamt muss sich Uckermann in 223 Fällen verantworten.

Nach dem rund einstündigen Verlesen der Anklageschriften der vier Angeklagten Jörg Uckermann, Markus Wiener, Judith Wolter und Bernd Schöppe stellten die Verteidiger der Mitangeklagten Uckermanns mehrere Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Dr. Bern sowie einen der Schöffenrichter, dem eine politische Befangenheit wegen seiner Funktion als Vorstandsmitglied des CDU-Ortsverbandes Wesseling vorgeworfen wurde. Es wurde auch vorgebracht, der Termin für die Verhandlung sei absichtlich so gewählt worden, dass er in die Zeit des Wahlkampfes falle.

Staatsanwalt Scherf bezeichnete die Anträge der Verteidigung als „unbegründet“. Es gebe keinen Zusammenhang mit der Kommunalwahl. Ursprünglich hätte der Prozess schon im März beginnen und Anfang Mai enden sollen, doch die Anwälte hätten terminliche Probleme geltend gemacht. Zudem würde, so Scherf weiter, der Prozess aus Rücksicht auf den Wahlkampf erst um 14 Uhr beginnen.

Nachdem sich die Kammer zur Beratung zurückgezogen hatte, wurde die Hauptverhandlung unterbrochen, über die Befangenheit des Vorsitzenden wurde in dieser Sitzung nicht entschieden. Der nächste Termin für die Fortführung der Hauptverhandlung wurde auf den 05. Mai 2014 festgesetzt.

Im Anschluss an die Hauptverhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Haftprüfungstermin statt, in der über den Weiteren Verbleib Uckermanns in U-Haft verhandelt wurde. Uckermann soll vorerst weiter in Haft verbleiben.

Autor: Daniel Deininger
Foto: Jörg Uckermann kurz vor Beginn der Verhandlung.