Köln | aktualisiert | Mit der Begründung, die Entscheidung verstoße gegen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes, hat Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters, wie bereits in der Ratssitzung am 30. September 2014 angekündigt, den Ratsbeschluss zur vollständigen Neuauszählung der Stimmen der Ratswahl 2014 beanstandet und diesen Schritt der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde mitgeteilt.

Die Beanstandung durch den Oberbürgermeister hat aufschiebende Wirkung. Der beanstandete Ratsbeschluss darf nach den Regelungen der Gemeindeordnung NRW bis zur endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit nicht ausgeführt werden. Nach der Beanstandung muss sich der Rat erneut mit der Angelegenheit befassen. Der Oberbürgermeister wird deshalb eine Sondersitzung des Rates am 22. Oktober 2014, 18 Uhr, einberufen, bei der sowohl das Thema der Neuauszählung als auch der Punkt „Feststellung der Gültigkeit der Rats-, Bezirksvertretungs- und Integrationsratswahl vom 25. Mai 2014“ auf der Tagesordnung stehen sollen.

Neuauszählung mehrheitlich beschlossen

Der Rat hatte in seiner letzten Sitzung mehrheitlich, ohne die Stimmen der SPD-Fraktion, den Beschluss gefasst, die Verwaltung damit zu beauftragen, das Ergebnis der Wahl des Rates vom 25. Mai 2014 komplett zu überprüfen (report-k.de berichtete), indem alle 1024 Stimmbezirke erneut ausgezählt werden. Damit folgte die Ratsmehrheit der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses. Die Verwaltung hatte dem Rat hingegen in ihrer Beschlussvorlage empfohlen, dem Vorschlag des Wahlprüfungsausschusses nicht zu folgen, da er rechtswidrig sei.

Wenn der Rat seinen Beschluss aufhebe, sei das Beanstandungsverfahren beendet, so die Stadt. Verbleibe der Rat bei seinem Beschluss, werde er die Entscheidung der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde einholen, kündigt Roters in einem Schreiben an die Ratsmitglieder an. 

Wie die Stadt nun mitteilt, hat OB Roters, „nach umfassender rechtlicher Prüfung“, den Beschluss nun gemäß § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beanstandet, da er „das geltende Recht verletzt“.

Der Ratsbeschluss zur vollständigen Neuauszählung der Ratswahl ohne rechtfertigenden Grund sei rechtswidrig, da er gegen § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes NRW in Verbindung mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip dadurch verstoße, „dass er das im Wahlprüfungsrecht geltende Prinzip des geringstmöglichen Eingriffs verletze, er unmittelbar die Stellung aller Wahlvorstände in 1024 Urnen- und Briefwahlbezirken beeinträchtige. Ferner „dass eine vollständige Neuauszählung Fakten schaffe, da durch diese Neuauszählung – auf rechtswidriger Basis – nicht auszuschließen ist, dass tatsächliche Anhaltspunkte für Wahlfehler geliefert werden könnten“ sowie „dass die Regeln der Wahlprüfung nach dem Kommunalwahlgesetz so umgangen würden, dass dem Wahlprüfungsausschuss und dem Rat eine bisher gesetzlich nicht vorgesehene Rolle als Beschaffer von neuen Einspruchsgründen eingeräumt werde.“

Außerdem würden unmittelbar und mittelbar erhebliche Kosten in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro verursacht, so die Begründung des OB.

Regierungspräsidentin Walsken teilt Rechtsauffassung des Kölner OB

„Ich teile die Auffassung des Kölner Oberbürgermeisters, dass der vom Kölner Rat in seiner Sitzung am 30. September 2014 getroffene Beschluss, alle Stimmbezirke neu auszählen zu lassen, rechtswidrig ist.“, so die Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken in einer schriftlichen Mitteilung der Kölner Bezirksregierung. Daher sei es richtig, den Beschluss zu beanstanden. Hierzu sei Roters nach der Gemeindeordnung auch verpflichtet, betont Walsken. „Seine rechtliche Bewertung teilt nicht nur das nordrhein-westfälische Ministerium für Inneres und Kommunales, sondern auch der ausgewiesene Wahlrechtsexperte Professor Dr. Frank Bätge und der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen Michael Bertrams.“, wird Walsken weiter zitiert.

„Ohne über die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden und ohne triftige Gründe eine gesamte Wahl nachzuzählen, sieht weder das Kommunalwahlrecht, noch die Gemeindeordnung oder das Grundgesetz vor,“ fasst Gisela Walsken die Auffassung der Kölner Bezirksregierung als zuständige Kommunalaufsicht zusammen.

NRW-Innenministerium: Neuauszählung der Ratswahl rechtswidrig

Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) NRW hatte zuvor in einem Erlass vom 29. August 2014 festgestellt, dass eine vollständige Neuauszählung der Ratswahl vom 25. Mai 2014 rechtswidrig sei, da konkrete substantiiert vorgetragene Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten bei der Wahl nicht vorgetragen worden seien.

Autor: dd
Foto: Oberbürgermeister Jürgen Roters