Köln | aktualisiert | Köln gibt auch in Zukunft mehr Geld aus, als es einnimmt und das geplant bis 2020. Auf diesen einfachen Satz lässt sich der Doppelhaushalt, den die städtische Verwaltung – an der Spitze die Oberbürgermeisterin – heute mit der Mittelfristplanung bis 2020 in den Kölner Rat einbringt. Es soll keine Steuererhöhungen geben und es fehlen aktuell noch 40 Millionen Euro im Haushalt für das laufende Jahr. Die sollen durch Einsparungen und Gebührenerhöhungen auch noch gestemmt werden. Vor der Ratssitzung protestierte der Jugendamtselternbeirat (JAEB Köln) gegen die Reduzierung der Kitabeitragsfreiheit um sechs Monate.
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Lesen Sie am Ende des Artikels:

Die Rede der Oberbürgermeisterin Henriette Reker zur Einbringung des Haushaltes in der aktuell laufenden Ratssitzung im Wortlaut

Die Rede der Kämmerin Gabriele C. Klug zur Haushaltseinbringung im Wortlaut.

Kritik der SPD am Haushalt: „Bürger sollen Zeche zahlen“

Ausgaben liegen immer über den Erträgen

In 2016 rechnet die Kämmerei mit Einnahmen von rund 3,99 Milliarden und 2017 mit 4,2 Milliarden Euro. Demgegenüber stehen Ausgaben in 2016 von 4,24 Milliarden und 2017 von 4,44 Milliarden Euro. Die Stadt rechnet also mit steigenden Ausgaben und dies auch in den kommenden Jahren. So berichtet Oberbürgermeisterin Reker, dass die Fachdezernate bis 2020 so hohe Summen forderten, das die Entnahmequote, also der Verzehr städtischen Vermögens, dann 2020 bei 15 Prozent gelegen hätte. Kämmerin Klug legt noch nach und spricht davon, dass das städtische Vermögen, gehe die Entnahme so weiter in 12 Jahren aufgebraucht sei. Bis 2020, so der Plan steigen die städtischen Ausgaben auf 4,45 Milliarden Euro. Blickt man auf den Zeitraum 2010 bis 2020 (wie die Grafik zeigt) liegen die Aufwendungen kontinuierlich über den Erträgen und dies wird so bleiben. Auffallend ist, es gibt keinen Versuch, Erträge und Ausgaben zur Deckung zu bringen, geschweige denn mehr Erträge zu erwirtschaften, als auszugeben. Die Kurve vermittelt den Eindruck, dass es nur gelingt das Defizit im Gleichgewicht zu halten und das bei stetig steigenden Erträgen und in einer Niedrigzinsphase. Schon die mittelfristige Planung vermittelt nicht den Eindruck, dass es ein Ziel gibt die zunehmende Verschuldung zurückzufahren. Kämmerin und Oberbürgermeisterin verwiesen mehrfach auf den Fakt der wachsenden Stadt.

Blickt man auf die Erträge ist die Gewerbesteuer eine der Säulen der kommunalen Finanzierung. Hier plant die Stadt mit einer deutlichen Ertragssteigerung bis 2020. Von 905 Millionen in 2010 auf 1,27 Milliarden Euro in 2020. Gestiegen sind auch die Erträge aus der Einkommenssteuer, während die Grunderwerbssteuer fast konstant gleich hoch bleibt. Bei den Ausgaben rechnet die Stadt mit steigenden Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalkosten lagen 2010 noch bei 732,7 Millionen und sollen bis 2020 auf 1,05 Milliarden Euro steigen.

Entnahmequote als wichtige Kenngröße

Ganz besonders intensiv sehen Verwaltung und Politik auf eine Zahl: Die Entnahmequote. Die sagt aus, ob die Stadt ein Plus erwirtschaftet oder wieviel Prozent des städtischen Vermögens verzehrt wird. Damit die Genehmigungsbehörde – im Fall der Stadt Köln ist dies die Bezirksregierung Köln – den Haushalt genehmigen kann, muss diese Quote möglichst unter fünf Prozent bleiben. Das hat man 2015 anscheinend mit 4,97 Prozent gerade noch so geschafft. 2016 soll diese Quote 4,75 Prozent betragen. Geplant ist, dass man bis 2020 immer darunter bleibt, bis auf das Jahr 2019, dort soll die Quote bei 6 Prozent liegen.

Diese Schwerpunkte will Henriette Reker im Haushalt setzen

Die Lage sei schwierig, sagt die Oberbürgermeisterin. Die Fachdezernate hätten für die mittelfristige Finanzplanung hohe Bedarfe angemeldet, die aus deren Fachkompetenz heraus verständlich und nicht willkürlich zu verstehen seien. Auf der anderen Seite gebe es die strukturelle Unterfinanzierung des städtischen Haushaltes. Daher sieht Reker die Notwendigkeit Schwerpunkte zu setzen. Für diesen Doppelhaushalt legt die Oberbürgermeisterin folgende Schwerpunkte:

Thema Sicherheit – 100 zusätzlichen Ordnungskräfte

Thema Brand- und Bevölkerungsschutz – 67 Millionen Euro zusätzlich

Revitalisierung der Porzer Innenstadt und eine Verbesserung der KITA-Betreuung und Hilfen für junge Menschen.

Zudem sehe der Haushalt mehr Mittel für den sozialen Bereich, wie Langzeitarbeitslose, Senioren, Integration oder den Umweltschutz vor. Die Bürgerhäuser werden erhalten, die städtische Infrastruktur verbessert und im Kulturdezernant sei Geld für die Fortentwicklung des Kulturentwicklungsplanes vorhanden. Allerdings muss auch gespart werden. Es fehlen rund 40 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2016.

Höhere Parkgebühren – nur noch ein Jahr Beitragsfreiheit im Kindergarten

Die Parkgebühren werden in Köln erhöht. Dies soll 900.000 Euro bringen. Die Parkgebühren in der Tiefgarage am Dom werden um 0,30 Euro pro Stunde auf 2,40 Euro je angefangene Stunde erhöht, macht 150.000 Euro. Die OGTS Beiträge werden in der höchsten Einkommensstufe auf 180 Euro erhöht. Bringt 335.000 Euro. Beim OGTS soll es weniger Plätze geben und höhere Elternbeiträge, macht 1,5 Millionen Euro weniger Aufwand an Kosten für die Stadt. Die KITA-Gebühren werden nur noch für ein Jahr, wie es das KIBIZ vorsieht, erstattet. Das von der Stadt Köln freiwillig gezahlte weitere halbe Jahr entfällt. Das bringt 1,67 Millionen Euro. Die Eintrittspreise für die Museen werden erhöht, macht 322.000 Euro für das Stadtsäckel. Die Versäumnisgebühren bei der Stadtbibliothek werden erhöht macht 40.000 Euro. Geld sparen will man auch bei der Prüfung nach Alternativstandorten zum Kalkberg als Rettungshubschrauberstation. Hier sollen 250.000 Euro weniger ausgegeben werden, dies hat der Rat bereits so entschieden. Und dies sind nur ein Teil der Maßnahmen. So sollen nächstes Jahr etwa die Eintrittspreise für das Hänneschen Theater angehoben werden. Zurückgestellt wurde die Sanierung des Henkelmännchens. Insgesamt kommt die Kämmerei derzeit auf einen im Jahr 2016 einzusparenden Betrag von rund 38,9 Millionen Euro.

Kämmerin Klug nennt ihren Haushalt transparent und geradlinig

Gabriele C. Klug, Kämmerin der Stadt Köln, spricht von einem Zwischenhaushalt, der der Stadtspitze Luft für einen Strategieprozess verschaffe, an dessen Ende ein Haushalt stehen solle, der Schwerpunkte setzt und im Einklang mit den gesamtstädtischen Zielen liege. Klug sagt auch, bisher seien Haushalte nicht nachhaltig, sondern nach Kassenlage aufgestellt worden. Den Haushalt für das Jahr 2018 will die Kämmerin spätestens im Oktober 2017 in den Rat einbringen, damit dieser bis Jahresende 2017 beschlossen werden könne. Beim Doppelhaushalt 2016/17 will Klug unterjährig nachjustieren, denn der Haushalt lebe und sei kein starres Gebilde. Sie sieht die erste Priorität im Bereich Erziehung und Bildung und als zweite Priorität die Personalplanung der Verwaltung in einer wachsenden Stadt. Sie will aber dort, wo der Haushalt Speck angesetzt hat, diesen eliminieren. Wo genau dies sein wird, ließ Klug allerdings offen. Klug nennt den Haushalt, denn sie in wenigen Minuten in die Haushaltsberatungen des Rates einbringen wird, seriös.

Nachdem Oberbürgermeisterin Reker und Kämmerin Klug den Haushaltsentwurf in den Rat eingebracht haben, werden nun die politschen Gremien die Vorlage beraten und diskutieren. Anschließend gibt es eine Aussprache im Rat und dieser genehmigt dann den Doppelhaushalt für die Stadt Köln 2016/17. Dieser muss anschließend der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Köln, vorgelegt werden, die diesen dann absegnet.

Proteste vor der Ratssitzung

Der Jugendamtselternbeirat (JAEB Köln) protestierte vor der Ratssitzung am Eingang des spanischen Baus, des Kölner Rathauses gegen die Reduzierung der Kitabeitragsfreiheit um sechs Monate. In einer Erklärung hieß es vor der Sitzung: „Wir befürchten das nächstes Jahr auch das letzte Instrument familienfreundlicher Politik im Kitabereich geopfert wird, die Geschwisterregelung. Während die gewerbliche Wirtschaft sich auf das Wort der neuen Oberbürgermeisterin verlassen kann, das die Gewerbesteuer unangetastet bleibt, sind die Eltern von Kitakindern mal wieder die städtische Milchkuh. Die Abschaffung der Beitragsfreiheit bringt der Stadt Mehreinnahmen von 3,6 Millionen. Als Köder wird eine Investitionssumme in den Bereich offene
Ganztagsbetreuung von knapp 560.000 Euro ausgelegt.“

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Die Reden der Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Kämmerin Gabriele C. Klug im Wortlaut

Die Rede der Oberbürgermeisterin

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren,
Eine Premiere. Und ich hoffe eine Gute für den 1. von mir zu verantworteten Doppelhaushalt in den jungen 6 Monaten meiner Amtszeit als Oberbürgermeisterin. Er ist mit einer wichtigen guten Botschaft verbunden, die wahrlich nicht vom Himmel fiel: der Doppelhaushalt 2016/2017 ist- trotz der Tatsache, dass er nicht unerheblich defizitär ist- uneingeschränkt  genehmigungsfähig. Das war das wichtigste Ziel bei der Aufstellung dieses schwierigen Haushalts: seine Genehmigungsfähigkeit zu erreichen! Das war keineswegs selbstverständlich!

Und wenn wir darauf ein wenig stolz sein können, dann nur mit der großen Einschränkung, dass wir wie jedes Jahr noch immer mit einem zu großen Defizit arbeiten müssen. Vieles was wir uns leisten wird kreditfinanziert sein.

Köln hat die Kraft seine Zukunft in eigener Verantwortung zu gestalten. Wir brauchen keinen Sparkommissar aus der Zeughausstraße. Aber das geht nur, mit dem gemeinsamen Willen und der Bereitschaft festzulegen, was wir uns leisten wollen und was nicht.

Solange ich Oberbürgermeisterin dieser Stadt bin, werde ich jedenfalls alles dafür tun, um Köln die Eigenständigkeit zu bewahren. Mit diesem Doppelhaushalt schaffen wir den Spielraum ab 2018 wieder in ein geordnetes Verfahren zukommen. Der Haushalt soll zukünftig von Beginn des Jahres an für das er aufgestellt wurde, gültig sein. So können wir auch den Organisationen und Verbänden wieder Planungssicherheit geben. Ich möchte Sie alle hier ausdrücklich bitten, nicht länger zu kommunizieren, durch die vorläufige Haushaltsführung bestünde eine existentielle Gefährdung der freien Träger. Bisher und auch in diesem Jahr sind immer ausreichende Abschlagszahlungen an die Träger geflossen, damit diese ihre Aufgaben wahrnehmen konnten.
                                   
Dieser Doppelhaushalt war ein hartes Stück Arbeit, eine  Gemeinschaftsleistung aus Kämmerei und Stadtvorstand. Meine Vorkenntnisse als kommissarische Kämmerin kamen mir dabei sehr zu gute. Auch wenn unser Haushalt gegenüber dem Haushalt meines früheren Dienstortes Gelsenkirchen noch ein Prachtexemplar ist.  
 
Ganz zu Beginn  der Haushaltsberatungen betrug das planerische Defizit 2016 noch 377 Millionen Euro – aufwachsend auf 536 Mio. Euro  für das Haushaltsjahr 2020. Diese vorläufige Deckungslücke hätte nur ausgeglichen werden können durch hohe Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage. Und das wiederrum hätte bedeutet: Keine Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes der Stadt Köln.

Wir haben es in einem aufwendigen Prozess geschafft, diese hohen Ausgangsdefizite zu reduzieren.
Die Eigenkapitalentnahmequote liegt in allen Haushaltsjahren, mit Ausnahme 2019, unter 5 %. In  2020 sogar unter 4 %, auch als Folge des Wegfalls zu diesem Zeitpunkt des Fonds Deutsche Einheit: eine Ersparnis von 87 Mio. Euro.

Übrigens ein Paradebeispiel  für die seltsame Arbeitsteilung, nämlich ausgabenträchtige Gesetze in Berlin zu beschließen auf Kosten auch der Kommunen. Auch dieser Doppelhaushalt  mit einem Gesamtvolumen von über 8 Mrd. Euro ist ja kein von allen Vergangenheiten befreites Zahlenwerk. Er ist immer ein gehöriges Stück weit in die Kontinuität vollzogener politischer Entscheidungen dieses Hauses hineingestellt. Übrigens auch die Entscheidungen in der Vergangenheit, die nicht getroffen wurden. Dazu zählt vor allem eine durchgängige und wirksame Konsolidierungsstrategie.

Die wurde – wenn wir ehrlich miteinander sind – im Wesentlichen immer und immer wieder  auf die lange Bank geschoben. Damit keine unzulässige Legenbildung entsteht: das kann die Oberbürgermeisterin nicht in sechs Monaten ändern. Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt: Für mich wird die Konsolidierung der städtischen Finanzen eine ganz wichtige Aufgabe. Diese Planungen müssen nach Verabschiedung des Doppelhaushaltes beginnen und ihren Niederschlag in 2018 finden. Das wird keine Schönwetterveranstaltung sein. Da braucht man Mut und starke Nerven. Sie wissen: Die habe ich. Und ich hoffe, jede und jeder in diesem Ratssaal auch.

Ich sprach von einer schwierigen Ausgangslage bei der Aufstellung dieses Doppelhaushaltes. Wir standen vor der Frage: Wie lässt sich ein Defizit abbauen – außerhalb von überstürzten, hektisch festgelegten Kürzungen, denen keine strategische Zielsetzung zugrunde liegt?  Wie lässt sich ein Defizit abbauen ohne Anwendung der wenig intelligenten Rasenmäher – Methode, die aus meiner Sicht und nach allen Erfahrungen keine Haushaltsdisziplin auslöst, kaum Unterscheidungen kennt und im Einzelfall auch ungerecht ist.

Der richtige Weg, den die Verwaltung eingeschlagen hat, übrigens auch schon beim Haushalt 2015, lag und liegt deshalb darin, die Planungsansätze im Hinblick auf ihre  Machbarkeit im vorgesehenen Planungszeitraum zu überprüfen und danach die Haushaltsansätze zu bestimmen. Denn Planungen sind noch keine Umsetzungen.
Dafür gibt es viele Beispiele: wenn die Fachverwaltung für die unter 3-jährigen Kinder eine Ausbauquote der Kitas von 50 % vorsieht, macht es keinen Sinn, die gesamten Mittel für die nächsten drei Jahre in den Haushalt zu schreiben – wohlwissend, dass sie in diesem Zeitraum nur bedingt abgerufen werden können. Dagegen geht dieser Doppelhaushalt von dem Prinzip einer umsetzungsorientierten Planung aus.

Er richtet seine Planungsansätze nicht nach guten Vorsätzen des Wollens, sondern nach einer stringenten Planung des realistisch Machbaren. In dieser sinnvollen Strategie einer ersten Konsolidierung liegen einige Vorteile:  
• Sie zwingen noch mehr zu einer soliden, präzisen, an den realen Voraussetzungen ausgerichteten Planung.
• Sie wahren die  Balance von administrativer Leistungskraft und den operativen Aufgaben.
Das bedeutet natürlich auch die Stärkung der administrativen Leistungskraft.
• Sie vermeiden kameralistische Überbuchungen.
• Denn Überbuchungen sind immer auch in Zahlen gegossene Ankündigungen ohne  ausreichenden Realitätsscheck und mangelnde Feinsteuerung. Eine Strategie der Passgenauigkeit dagegen vermeidet überzogene Erwartungen, vermeidet enttäuschte Bürger und den Verlust von Glaubwürdigkeit.   
Dieser Doppelhaushalt unterscheidet das Wünschenswerte vom Machbaren. Und er ist transparent.

Neben der angesprochenen Genehmigungsfähigkeit des Haushalts, neben der soeben dargestellten ersten Konsolidierungsstrategie, vermittle ich eine dritte gute Botschaft: Denn ich habe Wort gehalten: Eine Erhöhung der Gewerbesteuer habe ich ausgeschlossen. Jede Gewerbesteuererhöhung schmälert die Ressourcen für unternehmerische Investitionen. Der Verzicht auf eine Gewerbesteuererhöhung ist daher auch ein Stück konkreter kommunaler Wirtschaftsförderung. Er ist auch ein Signal für die Unternehmen in Köln und die, die es zu uns zieht: Welcome to Cologne.  

Lassen Sie mich einen Aspekt ansprechen, der sehr viel mit der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen zu tun hat. Wir alle wissen: Die Kommunen werden für die ihnen durch Bund und Land zugewiesenen Aufgaben nicht auskömmlich finanziert.

Das gilt auch für unsere Stadt mit den Herausforderungen einer stetig wachsenden Metropole und den Folgen, die sich aus der demografischen Entwicklung und der Zuwanderung ergeben. Ohne entsprechende Unterstützung durch Bund und Land werden wir diese Aufgaben nicht stemmen können. Und wir dürfen deshalb nicht nachlassen zusätzliche Mittel von Bund und Land einzufordern.
 
Wenn der Bund und das Land z.B. anspruchsvolle Pläne für die Integration der Geflüchteten verabschieden, dann ist der Grad der Ernsthaftigkeit dieser Überlegungen auch daran zu messen, in welchem Umfang er entsprechende Finanzmittel bereitstellt. Wir haben in Köln z.B. mehr als 5000 nicht zugewiesene Geflüchtete, für die das Land, ganz im Gegensatz zu den zugewiesenen, keinen Cent an uns zahlt. Eine rationale Begründung dafür gibt es nicht; denn Flüchtlinge sind Flüchtlinge, wenn sie hier bei uns sind.

Es gibt immer auch in anderen Bereichen zunehmend  eine Tendenz, aus der kommunalen Selbstverwaltung vorrangig eine nebenstaatliche Fremdverwaltung zu machen. Und damit die kommunalen Spielräume einzuschränken. Mit der gleichzeitigen Verweigerung eines angemessenen Finanzausgleiches. Auch die Kommunen haben – um bildlich zu sprechen – einen Anspruch auf einen Mindestlohn. Ich rufe in Erinnerung einen höchst vergessenen Text aus dem wichtigsten Buch unserer Republik.

Ich zitiere:
„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlage der finanziellen Eigenverantwortung.“
Das ist Art. 28. Absatz 2 unseres Grundgesetzes.
Er ist konstitutiv. Die Kommunen tragen ein gewaltiges Stück jener Statik, die unser Land trägt, nämlich einer Demokratie der Bürgernähe.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Der Doppelhaushalt, den ich heute hier einbringe, verschafft uns den zeitlichen Spielraum für die wesentliche Aufgabe, die noch vor uns liegt:
– Für einen notwendigen Konsolidierungsprozess, der Generationengerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit unserer wachsenden Stadt gewährleistet.  
– Für eine gesamtstädtische Strategie, die sich den neuen Herausforderungen stellt. Denn Großstädte wie Köln sind Seismografen neuer gesellschaftlicher Entwicklungen und neuer Fragen, die wir beantworten müssen.
– Wie soll sich unsere Stadt als wachsende Metropole entwickeln, was sind die Bausteine einer strategisch nachhaltigen Stadtentwicklung?
– Wie wollen wir die Mobilität organisieren?
– Welche intelligenten Lösungen nutzen wir für den notwendigen Wohnungsbau?
– Wie wollen wir in Zukunft das Zusammenleben in unseren mit ihren vielen verschiedenen Kulturen gestalten? So, das uns dieses Mal die Integration gelingt.
– Wie stellen wir uns auf den Klimawandel ein und bewahren unsere Umwelt?
Wir haben für alles Konzepte oder Masterpläne wie z.B. den von Albert Speer und es ist unsere Aufgabe diese aufeinander abzustimmen und die Maßnahmen zu priorisieren.
Weitere sind folgende Fragen zu beantworten:
– Wie können zukünftig die stadteigenen Gesellschaften stärker in den Dienst neuer Formate
 der Daseinsvorsorge einbezogen werden?  
– Wie verankern wir das Subsidiaritätsprinzip?
– Und immer drängender: für uns in Köln: Die digitale Revolution, bei der Fortschritt
und auch Entgrenzungen ziemlich beieinander liegen.
– Und schließlich, aber nicht endlich:
Für eine notwendige Reform der Verwaltung, mehr Effizienz, mehr Selbstverantwortung, flache
Hierarchien und vor allem ein besseres Prozessmanagement.
 
Meine Damen und Herren,
der Haushaltsentwurf ist ein Gemeinschaftswerk der Verwaltung. Wir haben die Anstrengung vollbracht so exakt wie möglich zu planen und damit für zusätzliche Aufgaben auch einen notwendigen Finanzierungspielraum geschaffen.

Lassen Sie mich einige Beispiele nennen:
• Für den Bereich Sicherheit und Ordnung sind einplant:
o 100 zusätzliche Ordnungskräfte
o Die Berücksichtigung des Brandschutzbedarfsplans
o Die Einrichtung einer Betreuungsstelle für Drogenabhängige in der Innenstadt
• Zur Angleichung der Lebensverhältnisse in den Stadtteilen sind im Haushalt eingeplant:
o Für 2016 – 2026 Zuwendungen an die GAG für Belegungsrechte in Chorweiler, die Verbesserung
sozialer Standards und Betreuungsmaßnahmen
o Mittel für die Revitalisierung der Innenstadt von Porz
o Die Umsetzung des Integrierte Handlungskonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ mit Start
unter anderem in Meschenich / Rondorf
• Für die Teilhabe in unserer Gesellschaft sind zusätzliche Mittel eingeplant bei den kommunal flankierenden Leistungen für Langzeitarbeitslose, für die Seniorenberatung, für die Umsetzung von Integrationsmaßnahmen und
• den Klimaschutz.
• Wir investieren in die Zukunft unserer Kinder, besonders in den Bereichen Offene Ganztagsschule und Kindertagesbetreuung. Allein für die Kindertagesbetreuung wenden wir in diesem Haushalt 100 Mio € mehr auf.
Vor dem Rathaus demonstrieren heute Eltern, die sich gegen eine Kita-Beitragserhöhung wenden.
Dazu gibt es auch eine Petition im Netz.

Lassen Sie mich bitte kurz darauf eingehen: Das Land finanziert die Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung. Bislang hat Köln aus städtischen Mitteln für ein weiteres ½ Jahr die Elternbeiträge finanziert.

Angesichts des notwendigen weiteren Ausbaus der Kitaplätze und der knappen Haushaltslage, schlagen wir dem Rat vor, auf diese freiwillige Leistung zu verzichten und dafür mehr Kitaplätze auszubauen. D.h. von den 100 Mio. Euro Mehraufwendungen refinanzieren wir 18 Mio. Euro aus dem Verzicht auf die 6-monatige Beitragsbefreiung. Der Kita-Ausbau ist der Schwerpunkt dieses Doppelhaushaltes. Die Aufwendungen steigen im Planungszeitraum bis 2020 von 455 Mio. Euro auf 556 Mio. Euro, wovon wir die knappe Hälfte aus
dem eigenen Haushalt finanzieren.

Der Haushaltsentwurf berücksichtigt bereits jetzt viele Leistungen, die in früheren Jahren erst im Rahmen des VN durch den Rat angemeldet wurden. Die Spielräume für neue, weitere Maßnahmen sind begrenzt. Ich lege Ihnen hier einen  Haushalt vor, der nicht nur keine schmerzhaften Kürzungen vorsieht sondern in allen Produktgruppen steigende Budgets verzeichnet. Ich hoffe, dass dieser Haushalt zügig verabschiedet wird. Ich appelliere an alle demokratischen Kräfte diesen Haushalt wohlwollend und unterstützend zu beraten, auch in Anerkennung der Leistung die hier erbracht worden ist.

Ich wünsche mir, dass aus dem Gemeinschaftswerk der Verwaltung ein Gemeinschaftswerk der kommunalen Selbstverwaltung wird.

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Die Rede von Gabriele C. Klug – Kämmerin der Stadt Köln

Im Wortlaut

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
bereits bei der Einbringung des Haushaltes 2012 habe ich ein Bild vom guten Leben in der Stadt beschrieben und die Rahmenbedingungen für den notwendigen Konsolidierungskurs – generationengerecht und verlässlich – skizziert. In Zeiten außerordentlich hoher Herausforderungen für das Zusammenleben in Köln und die Verteilung der knappen Ressourcen gilt dies unverändert – und erst recht für eine öffentliche Administration als Teil jener „good governance“, die auf Verantwortlichkeit, Berechenbarkeit und Transparenz setzt. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren des Rates, wissen dies und fordern dies ein. Ich rede heute über den Beitrag, den Stadtfinanzen dazu leisten können.

Solide Finanzen – gemeint sind eine nachhaltige und verlässliche Finanzplanung sowie eine gute und transparente unterjährige Finanzsteuerung – bilden das Rückgrat von Fachplanung, von Infrastrukturentwicklung, das Rückgrat für Lebensqualität in dieser Stadt und – angesichts der größten Herausforderungen seit Kriegsende für die Kommunen, ich betonte es bereits anlässlich der Einbringung des Haushaltes 2015 – das Rückgrat der Demokratie.

Noch in diesem Jahr wird die Bundesregierung die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie fortschreiben. Sicher werden auch die Kommunen betroffen und einbezogen sein. Nachhaltige Entwicklung von Werten und Gütern stehen gerade auf der kommunalen Ebene auf der Tagesordnung. Global denken – lokal handeln: in Zeiten der Flüchtlingsbewegungen überall auf der Welt, in Zeiten des Klimawandels und seiner dramatischen Folgen für das Leben der Menschen und die Zukunft der Welt ist nachhaltige Entwicklung in der Stadt – das gute Leben – auch für die Stadt Köln ein Gebot.

I. Nachhaltige Finanzen – die Balance zwischen Aufgabenerfüllung heute, Bewältigung von Risiken aus der Vergangenheit und angemessener Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge in der Zukunft in Köln sichern.
Für dieses Ziel sehe ich eine große und breite demokratische Mehrheit in diesem Hause. Allerdings bedarf es auch der Anstrengung aller, diese Balance zu erreichen. Mehr noch, es bedarf der Beharrlichkeit und Zielstrebigkeit. Ein immer stärkeres Auseinanderdriften von starken und schwachen Kommunen, starken und schwachen Regionen in der Bundesrepublik beklagen die kommunalen Spitzenverbände nicht erst in diesem Jahr. Die aktuelle Steuerschätzung zeigt, dass dieses Auseinanderdriften weiterhin kurzfristig nicht aus eigener – kommunaler – Steuerkraft überall überwunden werden kann.

Die sprudelnden Steuerquellen liegen bedauerlicherweise nicht überwiegend bei Gewerbe- und Grundsteuer, sie liegen zudem nicht überwiegend in NRW. Die Haushaltsplaner meines Hauses gehen davon aus, dass der jüngst prognostizierte Rückgang des Aufkommens in 2016 von knapp 2% sich in Köln nicht mehr auswirken wird – in Köln, so meine Einschätzung, sind die negativen Auswirkungen bereits 2015 zum Tragen gekommen. Auf der anderen Seite gehe ich derzeit nicht davon aus, dass in Köln mit einer Steigerung des Steueraufkommens von 11,2% zu rechnen ist. Hier beobachtet mein Haus aktiv die Erläuterungen zu den Schätzannahmen. Wie üblich werden wir den Finanzausschuss durch eine Mitteilung informiert halten.

Umso wichtiger ist es, immer wieder jene „fünf Kommunalmilliarden“ einzufordern, die im Dornröschenschlaf in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene schlummern und dringend ihrer Erweckung bedürfen. Letzte Woche hat die Präsidentin des Deutschen Städtetages, die Ludwigshafener Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, einmal mehr die Forderung nach Weiterleitung dieses Betrages an die Kommunen bekräftigt.

Angesichts des Umfangs der zusätzlichen Aufgaben, die die Kommunen als Folge der Flüchtlingsbewegungen bundesweit seit 2014 in den verschiedensten Bereichen von Unterbringung bis Integration übernommen haben, müssen diese „fünf Kommunalmilliarden“ bereits kurzfristig zur Finanzierung der sprunghaft steigenden Belastungen durch die Übernahme der Kosten der Unterkunft zur Verfügung stehen. In Köln ist der städtische Zuschuss um rund 10% in den letzten fünf Jahren gestiegen und macht nun rd. 263 Mio. € aus. Die Forderung des Deutschen Städtetags kann also nur unterstützt werden.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Aufgaben und steigender kommunaler Finanznot haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in unseren Städten keine Geduld mehr, Philosophien über „SchwarznullHaushalte“ zu verfolgen, wenn vielerorts in der Nachbarschaft die „Hütte brennt“ – Kitas, Schulen fehlen und der Wohnungsmarkt nicht angemessen funktioniert. Wir brauchen tragfähige Haushalte auf allen Ebenen, eine auskömmliche Finanzierung der den Kommunen übertragenen Leistungen. Die Übernahme der Kosten der Unterkunft durch den Bund in einem deutlich höheren Umfang als derzeit ist ein dringendes Gebot. Für Köln liegt das Entlastungspotential inzwischen bei bis zu 263 Mio. €!

Sonst bleibt ein „SchwarznullHaushalt“ eine Seifenblase, die die Bundesrepublik schon bei der Errechnung der Defizitquote in Brüssel einholen kann. Köln arbeitet als Teil der kommunalen Familie an der Entwicklung eines doppisch tragfähigen Haushalts – also eines „GrünnullHaushalts“, eines Weges, der nicht nur den Haushaltsausgleich – und damit die Vermögensschonung – zum Ziel hat, sondern darüber hinaus durch Erwirtschaftung von Überschüssen eine dauerhaft angemessene Leistungsfähigkeit ermöglicht – der Strategieprozess der Gesamtstadt und die Entwicklung relevanter Indikatoren sind Beiträge, die die Stadt leistet. Ich meine, die Konnexitätslücken im Verhältnis zu Land und Bund müssen endlich durch die staatlichen Ebenen geschlossen werden, das ist neben der sparsamen Haushaltswirtschaft vor Ort das Gebot der Stunde. Sparsame Haushaltswirtschaft bedeutet auch, die Risiken in den Büchern zu erkennen, umsichtig
abzubauen und eine solide Finanzierung lang- und mittelfristig zur Entwicklung der Infrastruktur in der Stadt mit ihren Beteiligungen und mit Blick auf die Region umzusetzen.

Ziel ist die Konzentration auf das Wesentliche – die Definition erfolgt in einem öffentlichen Prozess – und Verständigung über Wirkungen – outcome und impact – und die Indikatoren zur Messung des Erreichten in den nächsten Jahren. Genehmigungsfähiger Entwurf für Doppelhaushalt 2016/2017 mit mittelfristiger Finanzplanung vorgelegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
es ist erneut unter Anspannung aller Kräfte gelungen, einen genehmigungsfähigen Haushalt mit mittelfristiger Finanzplanung vorzulegen. In diesem Jahr ist es mit dem parallel vorgelegten Veränderungsnachweis zudem gelungen, auf die Anbringung rein fiskalischer Pauschalen an einzelnen Produkten zu verzichten. Dies führt zu einer besseren Harmonisierung von Finanz- und Fachplanung unterjährig und konnte durch die genauere fachliche Beplanung bestimmter Schlüsselprodukte erreicht werden. Zur Abfederung der aus dieser Vorgehensweise resultierenden Risiken für die Fachplanung in den Bereichen Kinderbildung (mit Priorität 1) und Personal (mit Priorität 2) habe ich eine Nachsteuerung aus dem allgemeinen Haushalt zugesagt, sofern sich der Planungsansatz als jahresbezogen nicht auskömmlich erweist.

Aber, meine Damen und Herren, dieser Haushalt ist nicht in der Balance. Das liegt an Gründen aus der Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft: Ein teilweise irrationales Vertrauen auf Akteure des Finanzmarktes als Lösungsinstanz für Probleme öffentlicher Haushalte hat vor einer Dekade zu Verwerfungen geführt. Noch heute sind Folgen in Köln spürbar und müssen jetzt geregelt werden. Der Entwurf eines Vergleichs zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Messe ist ein Beitrag zu diesem Kapitel der städtischen Finanzgeschichte, wir haben zum Abbau des städtischen Risikos gut 57 Mio. € im Jahresabschluss 2014 vorgesehen. Weitere in der Vergangenheit nicht gelöste Probleme lasten als Risiken auf unseren Büchern und müssen jetzt und in den nächsten Jahren gelöst werden. Der Archiveinsturz ist so ein Fall. Dieser hat sich bis jetzt mit über 192 Mio. € in den Büchern niedergeschlagen. Ebenso sind unsere gemeinsamen Anstrengungen mit unserer Tochtergesellschaft GAG in Chorweiler – die ersten Grundlagen für die Vorgehensweise wurden übrigens in meinem Hause erarbeitet – auf die Lösung von sozialen Risiken gerichtet, die ohne Eingreifen zu immer größeren sozialen und Finanzrisiken würden.

Auch in die Gruppe der Abarbeitung von Vergangenheitsrisiken gehört bei näherer Betrachtung die aus europarechtlichen Regelungen folgende notwendige Härtung des Eigenkapitals der Sparkasse – letztlich die in Köln ankommende Konsequenz aus der Schlussfolgerung, die die Regulierungsbehörden aus der Bedrohung durch die Finanzmarktkrise gezogen haben.

Schließlich gehört in diese Kategorie der notwendige Rückzug aus den finanziell hoch risikobehafteten Investitionen in den klimaschädlichen Kohlebergbau. Divestment – die Strategie des Rückzugs aus Investitionen in Kohle oder andere klimaschädliche Energieträger und der Umstieg auf weniger klimaschädliche Energieträger haben sich in den letzten Monaten bedeutende Finanzinvestoren zu eigen gemacht, international wie in der Bundesrepublik. Diese Entwicklung geht so völlig an Köln nicht vorbei.

Es gab dazu eine Initiative des Rates und ich habe bis zur Sommerpause einen Bericht über Ansatzpunkte, Maßnahmen und Resultate einer Kölner Divestmentstrategie zugesagt. Glücklicherweise ist der Kölner Haushalt nur indirekt betroffen, doch mittelbar wirken Abschreibungen von RWE Aktien und fehlende Einnahmen aus Dividenden unserer Beteiligungen – zum Beispiel die Rheinenergie – deren außerplanmäßige Abschreibung auf Finanzanlagen durch den Werteverfall der RWE Aktie im Jahre 2015 16,7 Mio. € betrug.

Solche unvorhersehbaren Entwicklungen schlagen sich auf die Finanzkraft und auf die Erträge aus Abführungen der Beteiligungen nieder. Alles in allem – ein durchaus beachtliches Vergangenheitsrisiko, das heute abgetragen wird. Finanzrisiken, soziale, wirtschaftliche und rechtliche Risiken, Fehleinschätzungen der Bedeutung des Erhalts unserer natürlichen Ressourcen aus der Vergangenheit wirken also auch heute auf die kommunalen Finanzen in Köln – und zwar in erheblichem Umfang. Gegenwartsrisiken, neben den konjunkturellen und Finanzmarktrisiken sind das vor allem demografische und Klimafolgenrisiken – treten hinzu und dieser Haushalt muss sich ebenso wie die kommenden verstärkt mit der Frage auseinandersetzen, wie angesichts der genannten und weiterer Finanzwirkungen aus der Vergangenheit die richtigen Prioritäten für die derzeitigen und künftigen Entwicklungen zu setzen sind.

Eine derzeit vieldiskutierte Schnittstelle solcher Risiken liegt in der Entwicklung einer zukunftsfähigen Mobilitätsstrategie. Hierfür werden in den nächsten Jahren erhebliche öffentliche Mittel neu einzusetzen sein – dies in einer Zeit, in der die staatlichen Finanzierungsstränge einer Neugestaltung harren – manche sagen: immer noch Spielball der Bund-Länder-Verhandlungen zur Neugestaltung der staatlichen Finanzausgleichssysteme sind. Klima, Bildung, Wohnung und Mobilität – um nur einige wichtige Handlungsfelder der Stadt mit ihren Beteiligungen zu nennen – harren der Fortentwicklung und müssen finanziert werden. Aber in welcher Gewichtung und in welcher Reihenfolge?

Und vor allem – in welcher gesamtstaatlichen Förderarchitektur?
Finanzstrategie und gesamtstädtische Strategie bedingen sich gegenseitig Erforderlich ist der lange geforderte Strategieprozess von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft mit dem Ziel einer Steuerung nach Prioritäten. Dieser Steuerungsprozess benötigt einen Rahmen. Diesen bietet der heute eingebrachte Haushalt, der sich in diesem Sinne als Übergangshaushalt versteht: Eingriffe in die Ziele der Fachplanung werden vermieden bzw. zurückstellt. Dies wurde durch eine qualifizierte Fortentwicklung der Planungen erreicht. Überplanungen wurden abgebaut. Als Grenzziehung dienten natürlich die Grundsätze verantwortlicher Haushaltsplanung, so dass keine Erträge eingeplant wurden, deren rechtliche Grundlagen nicht verabschiedet sind. Aufwände wurden im Konsens mit den Fachleuten der Verwaltung bis zu der Grenze angepasst, die nach ordentlicher Prognose jahresbezogen für tatsächlich umsetzbar erachtet werden.

Zugleich wurden Erträge aus Abführungen der Beteiligungen für den Finanzplanungszeitraum moderat erhöht. Hier werden entsprechende Abstimmungsgespräche bezüglich der Einbeziehung der städt. Beteiligungen in den Haushaltskonsolidierungsprozess ab 2018 geführt. Zudem wurde zum Ende des Finanzplanungszeitraums mit rd. 87 Mio. € eine Entlastung eingeplant, die sich aus aktueller Rechtslage durch den Fortfall des Gesetzes über die Einrichtung eines „Fonds Deutscher Einheit“ ergibt. Insgesamt sind nach heutigem Stand und Ermessen damit jedoch alle Spielräume einer verantwortungsvollen und verläßlichen Planung ausgeschöpft.

Mit einer städtischen Gesamtstrategie, aus der sich Prioritäten und Posterioritäten ableiten lassen, wird eine erfolgreiche Konsolidierung wieder zur deutlichen Absenkung der Entnahmequoten, zur Schonung des Vermögens durch Schuldenabbau und zur Erwirtschaftung von Überschüssen, die wir dringend zum Ausbau der Infrastruktur benötigen, führen. Das Ziel einer verlässlichen und generationengerechten Haushaltswirtschaft lassen wir nicht aus den Augen. Mit dem für 2018 vorzulegenden Haushaltsplanentwurf nebst mittelfristiger Finanzplanung wird der mit der Gesamtstrategie harmonisierte Konsolidierungskurs produktscharf dargestellt.

Die Verwaltung ist entschlossen, den Haushalt 2018 frühzeitig einzubringen und im Dialog mit Politik und Stadtgesellschaft die notwendigen Arbeiten für die erforderliche Priorisierung abzuschließen.Noch vor der Sommerpause 2016 wird unter Leitung der Oberbürgermeisterin ein umfassender Strategieprozess gestartet, der dann für die Haushaltsplanung 2018 entsprechende Grundlagen bieten wird, um durch aufgabenkritische Leistungsveränderungen sowie die Priorisierung von Aufgaben und Zielen der Fachplanung die Konsolidierungsstrategie fortentwickeln zu können.

Wirkungsorientierung – Einstiegsband fortgeschrieben
Der bereits im letzten Jahr aufgelegte Steuerungsband 3 zum Haushalt – wirkungsorientierter Haushalt – wurde fortgeschrieben. Er enthält produktbezogene Ziele und reflektiert die vom Stadtvorstand 2012 beschlossenen 11 stadtstrategischen Ziele. An Ansatzpunkte für eine Fortentwicklung der Indikatoren sind einleitend benannt und können in die weitere Diskussion einbezogen werden.

Bürgerhaushalt
Der Bürgerhaushalt ist in das Aufstellungsverfahren einbezogen. Die Verwaltung hat dem Rat einen bezirksorientierten Vorschlag für das weitere Verfahren zugeleitet. Kern ist die Zuweisung eines Bürgerhaushaltsbudgets je Bezirk. Die Grundzüge dieses Verfahrens waren bereits im letzten Jahr mit einmütiger Unterstützung des Beirates für den Bürgerhaushalt entwickelt worden. Sie wurden nach wissenschaftlicher Konsultation fortentwickelt. Mit dem Kölner Bürgerhaushalt greift die Verwaltung die bundesweite Erkenntnis auf, dass die Bürgerhaushalte möglichst dicht an der Lebenswirklichkeit, möglichst konkret an den Nachbarschaften anknüpfen sollen.

II. Einzelheiten von Satzung und Produkthaushalt:
Die Verwaltung legt Ihnen heute den Entwurf des von mir aufgestellten und von Frau Oberbürgermeisterin bestätigten Doppelhaushalts 2016/2017 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 vor.
Dieser Entwurf ist das Ergebnis intensiver Vorbereitung der Aufstellung durch Klausurtagungen des Stadtvorstands sowie Chefgesprächen zwischen der Oberbürgermeisterin, mir und den einzelnen Fachdezernentinnen und Fachdezernenten.

Sie erkennen an der Entwicklung der Aufwendungen, dass in diesem Haushaltsplanentwurf keine drastischen Einschnitte in die Budgets erfolgt sind. Die Veränderungen in den Budgets ergeben sich vornehmlich durch die Überprüfung von Planungsannahmen unter dem Gesichtspunkt der tatsächlichen jahresbezogenen Umsetzbarkeit. Der Haushaltsplan-Entwurf weist bei den Gesamtaufwendungen in 2016 ein Volumen von 4,24 Milliarden € aus. Diesen Aufwendungen stehen in 2016 Erträge in Höhe von 3,99 Milliarden € gegenüber, was zu einem vorläufigen Fehlbetrag von rd. 251,5 Mio. € führt. Für 2017 errechnet sich bei den Aufwendungen in Höhe von 4,44 Milliarden € und Erträgen in Höhe von 4,20 Milliarden € ein vorläufiger Fehlbetrag von rd. 242,5 Mio. €. Erlauben Sie mir den Hinweis: die Ausweitung des Volumens ist per se kein Grund zum Feiern, sondern spiegelt den Umstand wider, dass wir uns nicht in einem Finanzumfeld des Leistungsabbaus
bewegen. Unsere Finanzen wachsen noch, wenn auch nicht balanciert: die Erträge steigen nicht im gleichen Maß wie die Aufwendungen.

Die Fehlbeträge der jeweiligen Haushaltsjahre der Mittelfristplanungen führen im Planungszeitraum zu folgenden Verringerungen der in der Bilanz ausgewiesenen allgemeinen Rücklage: in 2016 um 4,75 Prozent, in 2017 um 4,80 Prozent, in 2018 um 4,78 Prozent, in 2019 um 6,02 Prozent und in 2020 um 3,79 Prozent. Es ist durch enge Planungsvorgaben damit gelungen, die Entnahmequoten aus der allgemeinen Rücklage in allen Planungsjahren außer in 2019 unter 5 % zu halten, sodass der Haushalt grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Gesamtstädtische Entwicklung der Aufwendungen und der Erträge Mit Aufwendungen von 4,24 Milliarden € in 2016 wird den steigenden Bedarfen der Fachplanung Rechnung getragen. Und dennoch, meine Damen und Herren, wir alle wissen, es müsste sogar noch mehr sein, um das zu realisieren, was in jedem Infrastrukturbereich der Stadt nicht nur zwingend notwendig, sondern darüber hinaus auch noch sinnvoll oder wünschenswert wäre.

Dem sind allerdings Grenzen gesetzt. Grenzen, die sich auf der Ertragsseite widerspiegeln. Oder einfacher gesagt, wir können nicht mehr ausgeben, als wir uns leisten können. Und „leisten“ heißt in diesem Übergangshaushalt, die Genehmigungsfähigkeit zu erhalten. Unstrittig – auch meine Kolleginnen und Kollegen Fachbeigeordnete werden mir hier zustimmen – der Finanz- und Finanzierungsbedarf übersteigt die limitierten finanziellen Ressourcen deutlich.

Wir sind bei dem, was wir uns leisten, sehr nahe an die gesetzlichen Grenzen herangegangen, um das, was meine Kolleginnen und Kollegen, Frau Oberbürgermeisterin und ich für zwingend notwendig halten, auch im Haushalt abbilden zu können. Wir bewegen uns nahe an der 5%-Entnahmequote, so dass unterjährige negative Entwicklungen ein hohes Risiko für das Jahresergebnis darstellen, wenn wir nicht in der Lage sind, solche Entwicklungen zu steuern und die Risiken zu mitigieren. Ein Haushalt, der von der Rücklage der Stadt zehrt, kann nicht generationengerecht sein. Hier bedarf es der unbedingten Sensibilisierung und Gewinnung notwendiger Einsichten bei allen Akteurinnen und Akteuren aller staatlichen Ebenen. Es ist kein Geheimnis, dass ich eine Stärkung der Ertragsseite aus finanzpolitischer Sicht für erforderlich halte. Manche Städte haben sich dafür entschieden, die Grundsteuer als Generationenbeitrag zu erhöhen und einen flexiblen Anpassungsmodus in einer Nachhaltigkeitssatzung festzuschreiben.

In Köln hat sich zumindest mit diesem Haushalt die Möglichkeit noch nicht ergeben. Dennoch möchte ich Sie darauf hinweisen: die Deckungslücken, also die Defizite, belasten die zukünftigen Generationen, und ich halte es für dringend erforderlich, wie bereits an verschiedener Stelle angesprochen, Instrumente für die Verstetigung eines generationengerechten Haushaltes zu entwickeln. Hierzu zähle ich die zweistufige Haushaltsaufstellung durch Eckpunkte vor der Aufstellung des Haushaltes ebenso wie die Entwicklung einer Nachhaltigkeitssatzung.

Politik und Verwaltung bewegen sich hierbei nicht im völlig luftleeren Raum, da § 1 der Gemeindeordnung NRW generationengerechtes Handeln – zusätzlich zu der Einhaltung der haushaltswirtschaftlichen Vorschriften – vorgibt. Ich habe die Thematik kürzlich in einem Beitrag für die Zeitschrift „Gemeindehaushalt“ aufgegriffen und beleuchtet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die hohen Entnahmequoten, das Defizit und die Entwicklung der Kassenkredite kommen nicht von ungefähr. Auch wenn der Jahresabschluss für das Jahr 2015 noch nicht vorliegt, so kann auf Basis der Ergebnisse des letzten Controllingberichtes von Dezember 2015 folgendes festgehalten werden: aufgrund der Prognose der Fachdezernate kämen wir im Jahresergebnis auf einen Jahresfehlbetrag von rund 302,98 Mio. €. Selbst wenn sich das Gesamtergebnis im Zuge der Jahresabschlussarbeiten noch erheblich verändern kann, so besteht das Risiko, im Jahr 2015 die Entnahmequote von 5% zu überschreiten.

Eingeplant habe ich die Finanzeffekte der anstehenden Verwaltungsstrukturreform und – wie bereits mitgeteilt – die unverzichtbare Einbeziehung der städtischen Beteiligungen in die Konsolidierung des städtischen Haushaltes. Dieses war zwingend notwendig, um die Aufrechterhaltung des Leistungsangebotes und die finanziellen Rahmenbedingungen auf der Ertragsseite anzunähern. Am Ende dieses komplexen Planungsprozesses waren jedoch immer noch Reduzierungen in einer durchschnittlichen Größenordnung von 40 Mio. € zu erzielen, um die Gesamtfehlbeträge auf eine genehmigungsfähige Höhe zurückzuführen.

Mit Blick auf das, was dieser Haushalt an gestiegener Leistung aufbringt, wäre eine Anhebung der Realsteuern zur Finanzierung dieser 40 Mio. € aus der Perspektive der Kämmerin vertretbar, wenn nicht angezeigt. Ein Blick auf die Nettosteuerquote mag das noch einmal deutlich unterstreichen. Diese steigt zwar – ausgehend vom aktuellen Buchungstand „Ergebnis 2014“ bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung um 2,8 % Prozentpunkte auf 52,91%. Spielräume lassen sich also nicht festmachen und ich befürchte, dass wir uns mit dieser Frage Ertragssteigerung weiterhin auseinandersetzen müssen – auch wenn ich unverändert die aufwandsseitige Konsolidierung für den Hauptansatz halte.

Allerdings haben uns die letzten Jahre erhebliche zusätzliche, kaum beeinflussbare Aufwände im pflichtigen Bereich gebracht, insbesondere die Kosten der Unterkunft in Köln mit einem Anstieg um 10% in den letzten fünf Jahren, der durch die Ausgleichssystematik nicht ausreichend beachtet wird und uns daher in immer stärkere Verschuldung – Kassenkredite! – treibt, der wir – unabhängig von unseren berechtigten Grundsatzforderungen – kurzfristig entgegensteuern müssen, um die Finanzmarktabhängigkeit auf einem vertretbaren Maß zu halten.

Alternativ legt Ihnen die Verwaltung jetzt mit diesem Entwurf in vergleichbarer Höhe Pauschalverbesserungen für jedes Dezernat vor, die auf einer separaten Haushaltsposition angebracht sind. Diese Pauschalverbesserungen sind technischer Natur und werden mit dem Veränderungsnachweis 1 aufgelöst.

Dieser wird Ihnen, einschließlich einer konkreten Auflistung über die erarbeiteten Maßnahmen bereits heute gemeinsam mit dem Haushaltsplanentwurf vorgelegt. Hier muss jeder seinen Beitrag leisten – so sind hier auch unpopuläre Maßnahmen enthalten, wie der Wegfall der über das gesetzliche Maß hinausgehenden Beitragsbefreiung im Kita-Bereich oder Mittel aus der Kulturförderabgabe in Höhe von 3 Mio. €, die ich bislang Ihrer Verteilung vorbehalten konnte.

Wesentliche Positionen des Haushalts:
Im Folgenden möchte ich unterstreichen, dass wir trotz dieser besonders schwierigen Bedingungen in den prägenden Schwerpunktbereichen finanzielle Ressourcen in steigendem Umfang einsetzen. Die vorliegenden Zahlen zeigen deutlich, dass es auch in Köln ein strukturelles Defizit gibt, welches durch Managemententscheidungen allein nicht abgebaut werden kann.

Die Bundes- und Landesregierung haben zwar Maßnahmen zur Verbesserung der gemeindlichen Finanzausstattung ergriffen, so z.B. durch die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch die Bereitstellung von Mitteln im Zusammenhang mit der sog. „Vorabmilliarde“ oder die Wiedereinbeziehung eines Anteils am Landesaufkommen der Grunderwerbssteuer in die Schlüsselmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes führen zu Entlastungen der Kommunen. Wie bereits dargestellt, ändert dies jedoch nicht grundlegend die Finanzlage der Stadt Köln. Nur die positive und nachhaltige Veränderung der äußeren Rahmenbedingungen kann hier Entlastung schaffen. Dazu zählt auch die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass bei Anpassungen von Rahmenparametern zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen die besonderen Belange der Oberzentren, hier insbesondere die der größten Stadt im Land mit ihren Belastungen, gerade auch durch einen in die Zukunft prognostizierten Einwohnerzuwachs, besser berücksichtigt werden müssen.

Die „Abwertung“ der Einwohnergewichtung ist hier völlig kontraproduktiv, insbesondere vor dem Hintergrund der prognostizierten Einwohnerentwicklung in Köln.

Entwicklung der Steuern und der Schlüsselzuweisung:
Weiterhin setzt sich der atypische Verlauf in Köln beim Gewerbesteueraufkommen fort und erreicht nicht die Zuwachsraten wie andernorts. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass in der Gewerbesteuer erhebliche Risiken stecken, deren Ursachen teilweise viele Jahre zurückliegen, aber in die aktuellen Haushalte hineinwirken. Für das Jahr 2015 ergab sich eine Aufkommenserwartung von 1,056 Mrd. €. Vereinnahmt wurde demgegenüber ein Betrag von rd. 927 Mio. €. Durch beschriebene Sondereffekte mussten insgesamt rd. 140 Mio. € an Unternehmen zurückerstattet werden, davon ein Betrag in Höhe von rd. 64 Mio. € für die Veranlagungsjahre 2001/2002. In diesem Zusammenhang fielen zusätzlich rd. 40 Mio. € an Erstattungszinsen an.

Die Ansatzbildung für die Jahre 2016 ff erfolgte unter Ausklammerung dieser Sondereffekte, da sie sich durchgängig auf zurückliegende Zeiträume bezogen und das Veranlagungssoll des laufenden Jahres hiervon nicht betroffen war. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und der bis zur Ansatzfestlegung vorliegenden Aufkommensentwicklung wurde für das Jahr 2016 ein Gewerbesteueransatz von 1,105 Milliarden € festgesetzt. Für die Jahre 2017 ff wurde dieser Ansatz um die Steigerungsraten gem. Steuerschätzung von November 2015 fortgeschrieben.

Bei der Grundsteuer B ist ein kontinuierlicher Zuwachs zu verzeichnen. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entwickelte sich in den letzten Jahren durchweg positiv, in 2015 wurde die Aufkommenserwartung leicht überschritten. Auch für die Jahre 2016 ff werden weiter steigende Erträge erwartet. Der Ansatz für 2016 beläuft sich auf 517,6 Mio. €.

Auf Basis des „Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen 2015“ erhalten die Gemeinden ab 2015 zusätzliche Erträge. Die Höhe der Entlastung wird hälftig auf Basis des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sowie auf Basis der Bundesleistungen an den Kosten der Unterkunft (KdU) ermittelt. Auf dieser Grundlage hat die Landesregierung entsprechende Ertragsberechnungen für die einzelnen Kommunen vorgenommen. Für 2017 stellt der Bund darüber hinaus einmalig weitere Mittel zur Entlastung von Ländern und Kommunen zur Verfügung. Insgesamt erhält die Stadt Köln für 2016 ein Mehraufkommen beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von rd. 11,2 Mio. €, 33,6 Mio. € für 2017 und 12,0 Mio. € ab 2018. Auf Basis der KdU-Berechnung werden für 2016 knapp 12,1 Mio. €, 22,8 Mio. € für 2017 und 12,4 Mio. € ab 2018 erwartet.

Bei der Festsetzung der Ansätze für die Schlüsselzuweisung wurde der bereits vorliegende Festsetzungsbescheid für 2016 berücksichtigt. Auf dieser Basis wurden im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung für die Folgejahre Steigerungsraten zwischen 1,5 und 2,5 % p. a. vorgesehen. Hierbei war auch zu berücksichtigen, dass in den letzten Jahren durch die Landesregierung regelmäßig Anpassungen der Parameter zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen erfolgten, die die Stadt Köln erheblich benachteiligten.

Interventionen des ehemaligen Oberbürgermeisters Jürgen Roters und mir bei der Landesregierung, bei der Festsetzung der Parameter für die Schlüsselzuweisung 2015 die besondere Situation der größten Stadt im Land finanziell besser zu berücksichtigen, blieben bis dato erfolglos.

[/infobox][infobox]In der Kindertagesbetreuung werden mit diesem Geld über 45.000 Plätze finanziert, mit denen die sozialpädagogische Betreuung, Erziehung, Bildung und Förderung der Kinder sichergestellt wird. Der Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe sorgt mit einem finanziellen Aufwand von rund 235 Mio. € dafür, dass Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien größtmögliche Unterstützung in Problemlagen erhalten und vor Risiken geschützt sind. Die Unterstützung auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit ist dabei eine sinnvolle Investition in die Zukunft der Betroffenen und damit in die Zukunft dieser Stadt – eine Investition, die sich finanziell wesentlich im Haushalt niederschlägt.

Schulträgeraufgaben
Die Planungsdaten im Bereich der Schulträgeraufgaben wurden bei den Mietaufwendungen deutlich nach unten angepasst, da die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass sich die Umsetzung geplanter Neubauten, Erweiterungen und Generalinstandsetzungen deutlich verzögert.

Dennoch sind schulentwicklungsplanerische Aspekte (z.B. steigende Schülerzahlen, Einführung Ganztag und Inklusion) berücksichtigt, sofern sie schon jetzt planbar sind. Auch der vom Rat beschlossene Ausbau der OGS auf insgesamt 27.900 Plätze ab dem Schuljahr 2015/2016 ist berücksichtigt.

Insgesamt liegt dieser Bereich mit Aufwendungen in 2016 in Höhe von rund 323 Mio. € und einem Zuschussbedarf von rund 226,4 Mio. € an vierter Stelle bei der Verteilung der Gesamtaufwendungen. Wesentliche Aufwendungen/Erträge im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen: Aufgrund der weiterhin stark anwachsenden Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen sind auch die Transferaufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie die Aufwendungen für Unterbringung und Betreuung bis 2015 stark angestiegen.

Die Planwerte für 2016 berücksichtigen diese Entwicklung.
Die korrespondierenden, gleichermaßen kalkulierten Landeserstattungen im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG und der Betreuung können die Mehrbelastung nur bedingt auffangen.
Insgesamt beträgt der städt. Eigenanteil für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in 2016 rund 84,8 Mio. €.

Bedeutung der städt. Beteiligungen:
Eine Reihe von Aufgaben aus der Daseinsvorsorge ist in städtische Beteiligungen ausgegliedert. Einige dieser Beteiligungen arbeiten defizitär, allerdings können andere Beteiligungen das Defizit ausgleichen. Die Beteiligungen leisten damit schon heute einen großen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Diese Ausschüttungen der Beteiligungen an den Kernhaushalt der Stadt steigen in den nächsten Jahren von über 70 Mio. in 2017€ bis auf 100 Mio. € in 2020.

Nicht jeder Beteiligung ist es möglich, kostendeckend zu arbeiten, da sonst der Zugang zu einigen Einrichtungen sozial nicht gerecht wäre. Einige Dienstleistungen könnten wahrscheinlich gar nicht angeboten werden (KölnBäder, KVB, Zoo u.a.). Sie sind aber wichtige Bestandteile der Daseinsvorsorge in Köln und müssen auch weiterhin der breiten Bürgerschaft zur Verfügung stehen.

Finanzplan 2016/2017
Der Finanzplan schließt in 2016 mit einem jahresbezogenen Liquiditätsdefizit in Höhe von rund 391,5 Mio. € ab, welches sich bis 2020 auf rund 171,5 Mio. € reduziert. Der hohe Betrag in 2016 ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass in diesem Jahr besonders hohe Veranschlagungen für die Bereitstellung von Wohnraum im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen erfolgen müssen.

Die gesetzlich normierte Forderung nach einem ausgeglichenen Haushalt bezieht sich nur auf den Ergebnisplan. Somit haben die ausgewiesenen vorläufigen Liquiditätsdefizite zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich, es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein nicht ausreichender Kassenbestand zu Zinsaufwand führt, der wiederum ausgleichsrelevant ist. Die wirtschaftliche Lage hat natürlich auch Auswirkungen auf die Liquiditätslage der Stadt.

Risiken des vorgelegten Haushaltsplanentwurfs:
Ich habe es eingangs bereits erwähnt, möchte es hier noch einmal betonen. Im Zusammenhang mit der am voraussichtlichen Ergebnis orientierten Planung ergeben sich Durchführungsrisiken. Risiken, die, wenn sie eintreten und nicht durch echte Verbesserungen an anderer Stelle aufgefangen werden können, werden sich im Jahresergebnis niederschlagen.

Das garantierte Höchstmaß an Flexibilität hinsichtlich der Nachsteuerung ist nur zu managen, wenn die äußerst knappe und umsetzungsorientierte Planung mit einer gleichzeitigen Ausweitung des Finanzcontrollings im Bereich der Kämmerei einhergeht. Es ist in diesem Haushaltsplanentwurf nur durch sehr enge Planungsvorgaben gelungen, den Haushalt grundsätzlich genehmigungsfähig aufzustellen.

Mit dem eingebrachten Doppelhaushalt wird somit eine Planungsgrundlage vorgelegt, die die Entwicklung einer städtischen Gesamtstrategie begleitet und einen Priorisierungsprozess ermöglicht, an dessen Ende eine erfolgreiche Konsolidierung zur „grünen Null“ im Sinne der generationengerechten Haushaltswirtschaft führt.Es ist wichtig, dies auch in der Stadtgesellschaft nachvollziehbar darzustellen. Hierdurch soll Verständnis dafür erzeugt werden, dass eine Reduzierung von Ausgaben und Aufgaben zwingend erforderlich ist, um die kommunalen Finanzen zu sanieren und die Kernaufgabe, die Daseinsvorsorge, für alle dauerhaft zu gewährleisten.

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Kritik der SPD

SPD von Haushaltsentwurf enttäuscht: Bürger sollen „die Zeche zahlen“
Die SPD-Fraktion  im  Rat  der  Stadt  Köln  nimmt  den  von  Oberbürgermeisterin  Reker und  Stadtkämmerin  Klug  vorgelegten  Haushaltsentwurf  mit  Enttäuschung  auf. Martin  Börschel,  Vorsitzender  und  finanzpolitischer  Sprecher  der  SPD-Fraktion: „Die Oberbürgermeisterin  hat  als  eine  ihrer  ersten  Amtshandlungen  den  ursprünglichen Entwurf  der  Kämmerin  gestoppt  und  einen  komplett  geänderten  Haushaltsentwurf versprochen.  Nach  monatelangen  internen  Beratungen  schließt  der  Entwurf  für  2016 immer  noch  mit  einer  Neuverschuldung  von  über  250  Mio €.  Zwar  hat  die Oberbürgermeisterin  ihre ursprüngliche  Entscheidung  zur  Erhöhung  der  Grundsteuer für  alle Kölner  revidiert.  Die zusätzliche  Lücke von  40  Mio €  sollen  allerdings  ganz überwiegend  doch  die Kölnerinnen  und  Kölner  stopfen: erheblich  höhere  Gebühren  für Bildung  in  der  Kita  und  der  Offenen  Ganztagsschule,  höhere  Eintrittspreise  in  Museen, höhere  Parkgebühren.  Das  wirkt  planlos und  unkreativ.  So zahlen  am  Ende die Kölnerinnen  und  Kölner  die Zeche für  diesen  Haushalt.  Vor  allem  Familien  würden  die Einsparungen im Bereich der frühkindlichen Erziehung empfindlich treffen.“
Obwohl  die Beratungszeit  durch  die Oberbürgermeisterin  extrem  kurz  angesetzt  ist, wird  die SPD-Fraktion  den  vorgelegten  Haushaltsentwurf  in  den  zuständigen  Gremien und  Fachausschüssen  nun  auf  Herz  und  Nieren  prüfen.  „Investitionen  in  die Zukunftsfähigkeit  Kölns,    die Stärkung  des  Wirtschaftsstandorts,  soziale Balance  und Vorfahrt  für  qualitätsvolle Bildung  sind  für  uns  entscheidende Maßstäbe“,  so Börschel abschließend.

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Veröffentlicht: 10. Mai, 15 Uhr.
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Autor: Andi Goral