Köln | Köln steht am Wochenende im Fokus mehrerer Großkundgebungen. Die Kölner Polizei schließt einen unfriedlichen Verlauf aller Veranstaltungen nicht aus. Problematisch aus Sicht der Polizei ist, dass immer noch nicht gesichert ist, wo die Veranstaltungen stattfinden, da die Anmelder gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Einspruch erheben können. Dies hat zunächst beschlossen, der Auffassung der Polizei zu folgen und Kögida und „Köln 2.0“ als Standkundgebung auf den Barmer Platz zu verlegen. Die Polizei rechnet mit insgesamt 23.000 Teilnehmern auf allen Veranstaltungen und will 3.500 Beamte einsetzen. Im rechtsrheinischen Köln findet zudem das Spiel der Kölner Haie statt, zu dem 13.000 Fans erwartet werden.


In den blau eingezeichneten Bereichen rechnet die Kölner Polizei mit Behinderungen im Straßenverkehr

Die Kölner Polizei richtet an alle Teilnehmer aller Kundgebungen und Demonstrationen den Appell friedlich zu demonstrieren.

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute den Antrag des Veranstalters der Versammlung „Köln 2.0“ abgelehnt, der sich gegen die Verlegung der Veranstaltung vom Breslauer Platz zum Barmer Platz juristisch zur Wehr setzte. Am 28. September 2015 hatte Polizeipräsident Albers die Veranstaltung „Köln 2.0“ verboten. Dagegen reichte der Anmelder am 6.10. 2015 vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage ein. Am 8.10.2015 erwiderte das Polizeipräsidium die Klage und am 14.10.2015 beschloss das Verwaltungsgericht Köln eine Kundgebung zu gestatten, aber einen Demonstrationszug zu verbieten. Dagegen legte das Polizeipräsidium Köln Rechtsmittel ein und verlor die Klage vor dem OVG Münster. Am 21.10.2015 stellte das Polizeipräsidium dem Veranstalter den Auflagenbescheid zu, dieser klagte einen Tag später dagegen vor dem Verwaltungsgericht Köln, dass am heutigen Tag den Auflagenbescheid für rechtskräftig erklärte. In der Begründung zur Ablehnung des Breslauer Platzes als Veranstaltungsort bezieht sich das Verwaltungsgericht Köln darauf, dass sich auf der Facebookseite von „Köln 2.0“ bereits mehr als 2.000 Teilnehmer angemeldet hätte, der Platz aber nur für 2.000 Personen ausreiche. Gegen diese Entscheidung kann der Anmelder nun erneut Klage einreichen. Daher ist aktuell noch nicht gesichert wo die Kundgebung am Sonntag stattfinde.

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Die Auflagen des Kölner Polizeipräsidiums für Köln 2.0 und Kögida

Ort: Barmer Platz

Anzahl der Ordner

Anwesenheitspflicht des Versammlungsleiters

Die Auflagen müssen den Teilnehmern bekannt gegeben werden

Größe von Transparenten ist festgelegt

Pyrotechnik ist verboten

Alkoholverbot

Verbot von Glas- und Metallbehältnissen

Versammlungsende: 18:00 Uhr

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Die Auflagen gelten sowohl für die Veranstaltung „Köln 2.0“, wie auch „Kögida“. Gegen 48 Personen, vor allem angeklagte oder verurteilte Täter der „HoGeSa“-Veranstaltung 2014 wurde ein Bereichsbetretungsverbot ausgesprochen. Bislang habe eine Person, so die Kölner Polizei dagegen Einspruch vor Gericht erhoben. Das Verwaltungsgericht Köln allerdings bestätigte das Bereichsbetretungsverbot und damit darf der Mann aus Heinsberg sich am 25.10.2015 nicht innerhalb des Kölner Autobahnringes aufhalten. Er hat allerdings noch die Option dagegen Rechtsmittel einzulegen. Der Mann wurde in Verbindung mit der „HoGeSa“-Demonstration vom 26. Oktober 2014 wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall und wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung verurteilt.

So reisen die Haie Fans am Sonntag am Besten an

Derzeit gebe es sieben Anmeldungen von Veranstaltungen und Gegenveranstaltungen an fünf unterschiedlichen Orten. Sollte es beim Barmer Platz bleiben, dann konzentriert sich das Geschehen auf Deutz im südlichen Bereich der Messe. Die Gegenveranstaltungen sind etwa für den Ottoplatz angemeldet. Die Anmelder rechneten mit rund 23.000 Teilnehmern. Die Polizei spricht von einem komplexen Einsatz. Zudem spielen am Sonntagnachmittag die Kölner Haie und erwarten zum Spiel 13.000 Fans. Diesen rät die Kölner Polizei nicht den Deutzer Bahnhof zur Anreise zu nutzen, weil dort verschärfte Sicherheitsvorkehrungen gelten. Haie Fans sollten besser über die S-Bahnhaltestelle Trimbornstraße anreisen. Dort halten die Bahnen: S12, S13, S19 und die Regionalbahn 25. Wer aus Köln mit der U-Bahn anreist kommt gut zur Lanxess Arena über die U-Bahnhaltestelle Fachhochschule der Linie 1 und 9. Wer unbedingt mit dem Fahrzeug anreisen wolle, der solle den östlichen Zubringer nutzen. Allerdings ist einer Anreise mit dem PKW dringend abzuraten. Ortskundige Autofahrer sollten am Sonntag den gesamten Bereich Deutz, Deutzer Brücke und Altstadt weiträumig umfahren.

Der Einsatzleiter der Kölner Polizei Michael Temme spricht von einer völlig neuen und anderen Lage als bei der „HoGeSa“ Kundgebung 2014. Es werde sehr sehr schwierig und man werde alle Kräfte mobilisieren und aufbieten, so Temme. Neben der großen Anzahl an Beamten, werde auch ein Polizeihubschrauber die gesamte Zeit über im Einsatz sein. Die Veranstaltungen sind alle auf engstem Raum und seriös könne man die Teilnehmerzahl nicht bestimmen, wie eben auch noch der Veranstaltungsort unbestimmt ist. Temme sieht bei beiden Gruppierungen ein erhebliches Gewaltpotential. Die Polizei werde jeder Form von Gewalt entschieden entgegentreten, so Temme, der auch mit einer sehr dynamischen Lage rechnet und diese sich nicht unbedingt nur auf den Veranstaltungsort konzentriere. Dies sei auch dem Umstand geschuldet, dass beide Gruppierungen die Auseinandersetzung miteinander suchten und die Linke Öffentlichkeit auch versuchen wolle, die Veranstaltung zu verhindern. Temme rechnet derzeit damit, dass rund 800 gewaltbereite Hooligans nach Köln kommen werden. Wie viele Rechtsextreme Kräfte kommen ist noch nicht klar. Auch aus dem europäischen Ausland werden rechte Kräfte erwartetet. Mit Stand heute sind auf der Veranstalterseite rund 2.200 Anmeldungen verzeichnet.

Autor: Andi Goral
Foto: Michael Temme leitet am Sonntag den Einsatz der Kölner Polizei