Es gibt derzeit KEIN Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamtes gegen die RheinEnergie AG.  Dem Unternehmen liegt aktuell auch kein Anschreiben der Behörde dazu vor. Insofern sind Medienberichte unzutreffend, dass gegen die RheinEnergie ein Verfahren eingeleitet worden sei oder unmittelbar bevorsteht. Gestern hatte das Bundeskartellamt bekanntgegeben, dass es gegen 35 Gasversorgungsunternehmen bundesweit Miss-brauchsverfahren wegen überhöhter Erdgaspreise für Privat- und Gewerbekunden beginnen will.

Zuständige Aufsichtsbehörde für die RheinEnergie ist das Landeskartellamt NRW. Diese Behörde überprüft regelmäßig alle Gasversorgungsunternehmen im Land. Letztmalig wurden die Daten dafür Ende 2007 erhoben. Derzeit laufen noch die routinemäßigen Prüfungen, ein Verfahren gegen die RheinEnergie gibt es auch von Seiten der Landeskartellbehörde bislang NICHT.

Mit ihren Erdgaspreisen liegt die RheinEnergie aktuell im unteren Drittel des bundesweiten Vergleichs. Das geht aus einer Tabelle hervor, die das Bundeskartellamt selbst im Dezember 2007 veröffentlicht hat. Die RheinEnergie hat als fast einziges Gasversorgungsunternehmen die Erdgaspreise für Privat- und Gewerbekunden seit Oktober stabil gehalten. Andere Unternehmen haben im Januar 2008 ihre Preise erhöht und weitere Steigerungen für April angekündigt, während sich für die rund 200.000 Kunden der RheinEnergie nichts ändert. Diese konnten die gesamte Heizperiode 2007/2008 über zu günstigen und gleich bleibenden Preisen Erdgas beziehen und werden auch nach dem 1. April unver-änderte Preise haben.

[nh; Quelle: Rheinenérgie]