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Köln | Menschen mit geringem Einkommen in Nordrhein-Westfalen sollen von der Dynamisierung des Wohngeldes profitieren, so das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW. Die Zahl der Haushalte die Wohngeld erhalten ist in NRW nach der Wohngeldreform gestiegen. Das Wohngeld ist als Rechtsanspruch verankert.

Zum Ende des Jahres 2020 bezogen 153.190 Haushalte in NRW Wohngeld. In 2019 waren dies vor der Wohngeldreform 23,9 Prozent weniger, in Zahlen: 123.606. Das Ministerium stellt einen Wohngeldrechner im Netz zur Verfügung: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

Das Wohngeld wurde in mehreren Stufen in den vergangenen Jahren angepaßt. Zum ersten Mal trat die Wohngeldreform 2020 in Kraft und es gab mehr. Am 1. Januar wird im Wohngeld auch die CO2-Bepreisung von Öl und Erdgas berücksichtigt und das Wohngeld um 10 Prozent erhöht.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: „Der nächste Meilenstein ist erreicht: Mit Beginn des neuen Jahres ist eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt worden. Seit dem 1. Januar 2022 erhalten Wohngeldhaushalte in Nordrhein-Westfalen im Schnitt rund 13 Euro mehr pro Monat. Wohngeld ist eine wichtige Säule für Menschen mit geringerem Einkommen. Künftig wird alle zwei Jahre das Wohngeld an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Diese regelmäßige Fortschreibung sichert die Leistungsfähigkeit der Wohngeldzahlungen. Insgesamt werden 2022 voraussichtlich rund 390 Millionen Euro Wohngeld an nordrhein-westfälische Haushalte ausgezahlt.“

So wird das Wohngeld ausgezahlt

Das Wohngeld wird je zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen. Es handelt sich um einen Zuschuss, auf den Bürger*innen einen Rechtsanspruch haben. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete oder Belastung und wird mit den sogenannten Wohngeldtabellen errechnet. Die Kommunen sind für die Bewilligung zuständig. In Köln ist dies die Zentrale Wohngeldstelle in Köln-Lindenthal. Die Informationen der Stadt Köln zum Wohngeld finden sich hier: https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/wohngeld?kontrast=weiss

Die Berechtigung Wohngeld zu beziehen wird regelmäßig alle 12 Monate geprüft.