Das Symbol zeigt die sächsische Landeshauptstadt Dresden. | Foto: CC0

Dresden | dts | Sachsen führt ab Montag landesweit die 2G-Regel ein. Das verkündete Landessozialministerin Petra Köpping (SPD) am Freitagnachmittag. „Es ist nichts überraschendes was wir hier tun, sondern es ist einfach der Vollzug dessen, wie sich die pandemische Lage in Sachsen entwickelt hat“, so Köpping.

Eine „2G-Pflicht“ gelte ab Vorwarnstufe in den Bereichen Innengastronomie, Veranstaltungen und Feste in Innenräumen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich, Discotheken, Clubs und Bars im Innenbereich und bei Großveranstaltungen. „Das ist eine Regelung, die mit der Überlastungsstufe kommen wird“, sagte sie. Die habe man nach den Prognosen in der kommenden Woche erreicht.

Die Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen könnten aber weiter mit negativem Schnelltest und Maske dort arbeiten, sagte die Landesministerin. Laut Robert-Koch-Institut steht Sachsen aktuell bei einer 7-Tage-Inzidenz von 385,7, bundesweit stieg die Inzidenz zuletzt auf 169,9.

Sachsens Ministerpräsident für Verlängerung epidemischer Lage 

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmar (CDU) will die epidemische Lage verlängern, kostenlose Bürgertests wieder einführen und die staatliche Überbrückungshilfe ins nächste Jahr ausweiten. Die pandemische Lage müsse im Infektionsschutzgesetz zunächst – zeitlich befristet – verlängert werden, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben). „Es ist nach den Erfahrungen des vergangenen Winters davon auszugehen, dass wir einen weiteren starken Anstieg der Fallzahlen im Herbst und Winter erwarten müssen“, so Kretschmer.

„Die Länder brauchen weiterhin die momentan durch das Infektionsschutzgesetz gegebenen Handlungsmöglichkeiten, unter anderem der Kontaktbeschränkungen, um in diesem Winter die Überlastung der medizinischen Kapazitäten zu verhindern“, sagte er. „Wir brauchen eine Verlängerung der Überbrückungshilfe über das Jahresende hinaus.“ Bei steigenden Infektionszahlen sei es zudem von essentieller Bedeutung, frühzeitig infizierte Personen erkennen zu können.

Die niedrigschwelligen, kostenlosen Testangebote müssten deswegen für alle Bürger wiedereingeführt werden, sagte der CDU-Politiker dem RND. „Zu diesem kostenlosen Testangebot müssen auch PCR-Tests gehören. Tests sollen zum normalen Alltag dazugehören.“ Kretschmer zufolge würde das eine Entlastung der Arztpraxen bedeuten, da diese stark mit präventiven Tests belastet sind.

Darüber hinaus sollte laut dem Ministerpräsidenten die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung aufgehoben oder mindestens ergänzt werden, „um Ausnahmen für die Testung von Geimpften zu ermöglichen“. Zum Schutz der Menschen in Alten- und Pflegeheimen müssten dort die Tests von Geimpften rechtssicher möglich sein, sagte er. Ebenso sollte es zulässig sein, dass Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeiter „erfahren, um sinnvoll Maßnahmen durchsetzen zu können“.