Köln | Die Stadt Köln hatte das Ingenieurbüro Deerns mit Leistungen rund um Planung und Kontrolle auf der Baustelle der Sanierung der Bühnen der Stadt Köln eingesetzt und diesem fristlos gekündigt. Dagegen hat das Ingenieurbüro Klage vor dem Landgericht Köln eingereicht. Die 5. Zivilkammer entschied nun, dass die fristlose Kündigung des Vertrages durch die Stadt Köln rechtmäßig sei. Das Gericht stellt fest, dass mit dem Urteil nicht die Frage der Verantwortlichkeit für Mängel im Bauablauf und an der Baustelle geklärt worden sei, sondern nur die Kündigung verhandelt wurde. Das Unternehmen meldete sich ebenfalls zu Wort. Die Berufung vor dem Oberlandesgericht ist möglich. (AZ.: 5 O 453/15)

Aus der Begründung des Gerichtes: „Die Wirksamkeit der Kündigung folge daraus, dass das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig zerrüttet gewesen sei. So habe das Ingenieurbüro u.a. auf Mängelrügen der Stadt Köln keine klaren Anweisungen an die beteiligten Fachunternehmen erteilt, sondern diese lediglich pauschal aufgefordert, Mängel rechtzeitig zu beseitigen. Dies stelle angesichts der zu diesem Zeitpunkt für alle Beteiligten offensichtlichen, massiven Störungen im Bauablauf keine hinreichende Objektüberwachung dar. Zudem sei der Stadt Köln ein Festhalten an dem geschlossenen Vertrag auch aus dem Grunde nicht länger zumutbar, dass das Ingenieurbüro zur Durchsetzung einer beanspruchten Zusatzvergütung einige Bauleiter abgezogen und dadurch eine weitere Verzögerung des ohnehin weit hinter dem Zeitplan zurückliegenden Bauablaufs in Kauf genommen habe.“

Das Ingenieurbüro Deerns stellt in einer Pressemitteilung fest, dass die Kammer ausdrücklich keine Aussagen über die Verantwortlichkeiten bei der Bauverzögerung und den Mängeln getroffen habe. Weiter heißt es: „Die Stadt Köln versucht seit nunmehr über einem Jahr vergeblich, Deerns Pflichtverstöße nachzuweisen. Immer wieder wurden angebliche von der Firma Deerns verursachte Mängel und Versäumnisse konstruiert und in der Öffentlichkeit ebenso wie vor Gericht vorgetragen. Deerns konnte die bisherigen Vorwürfe Punkt für Punkt entkräften.“

Das Ingenieurbüro Deerns hat ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet, bei dem ein gerichtlich bestellter Gutachter auf der Baustelle vorhandene Mängel dokumentieren und den jeweiligen Verursacher feststellen soll.

„Im Interesse der Kölner Bürger, die auf die Fertigstellung ihrer Oper warten, hätten wir statt des Beweisverfahrens einen „runden Tisch“ als Befriedungsprozess bevorzugt“, sagt Deerns-CEO Christoph Amarotico. „Unseren diesbezüglichen Vorschlag hat der Technische Betriebsleiter der städtischen Bühnen bei der Verhandlung im November 2016 noch im Gerichtssaal zurück gewiesen“, sagt Amarotico weiter. „Damit nimmt die Stadt eine weitere erhebliche Verzögerung in Kauf, obwohl sie weiß, dass sich ihre Mängelvorwürfe gegen Deerns als haltlos herausstellen werden.“

Deerns sieht sich als Bauernopfer und wirft der Stadt Köln vor: „Die Stadt Köln ist zu keinem Zeitpunkt ihren Aufgaben und ihrer Verantwortung als Bauherrin nachgekommen, d.h. sie hätte permanent alles koordinieren und unter Kontrolle haben müssen. Immer wieder haben wir darauf hingewiesen, doch offensichtlich gab es für ein Projekt dieser Größenordnung weder die Manpower noch die sonstigen nötigen Voraussetzungen“. Das Ingenieurbüro will die 38-seitige Urteilsbegründung abwarten, sorgfältig prüfen und dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden.

Autor: Andi Goral