„Der Kölner Stadtrat hat bei seinem Grundsatzbeschluss vom 18. Mai 2006 auch entschieden, dass „wegen der besonderen Bedeutung des Vorhabens und der Standortfrage eine breite öffentliche Debatte stattfinden soll. An diesem Punkt des Planungsprozesses befinden wir uns derzeit. Nach der erfolgten Jury-Entscheidung zum Wettbewerb werden wir die Pläne ab 16. Juli 2008 öffentlich ausstellen und anschließend zu einer öffentlichen Diskussion einladen. Ich halte die Beteiligung der Bürger an der Frage, wie künftig der Rathausvorplatz genutzt wird, für unverzichtbar und bin gleichzeitig überrascht, wie intensiv die Diskussion bereits von den Bürgern geführt wird. Das ist ein gutes Zeichen für die Partizipation der Bürger am Stadtgeschehen. Diese Diskussion sollte abgeschlossen sein, bevor der Rat den endgültigen Realisierungs-Beschluss fällt. Den Realisierungs-Beschluss“ hat der Rat sich ebenfalls vorbehalten.“ Zur Frage der Inanspruchnahme des Rathausplatzes für das geplante Gebäude stellt Oberbürgermeister Fritz Schramma noch einmal klar: „Der Wettbewerb brachte als Sieger den sehr interessanten architektonischen Entwurf eines Gebäudes hervor, das ich nur aufgrund der Massivität und der großen Flächenausdehnung für die vorgesehen Stelle auf dem Rathausplatz skeptisch betrachte. Darüber wird der Rat noch zu entscheiden haben. Außerdem kann ich die Bedenken, die seit dem Ergebnis des Wettbewerbes hinsichtlich der problematischen Kopplung der Planungsverfahren zur Archäologischen Zone und des Jüdischen Museums geäußert werden, durchaus nachvollziehen. Die im Auslobungstext und von mit immer angemahnte Entkopplung der beiden Projekte wäre gerade für die zügige Realisierung der Archäologischen Zone im Rahmen der Regionale 2010 außerordentlich hilfreich – ja sogar notwendig.

In dem Ratsbeschluss vom 18. Mai 2006 heißt es:

„Aufgrund der Ergebnisse des Expertenhearings zur Standortuntersuchung am 26. Januar 2001 ist der Rat der Auffassung, dass, wenn in Köln ein Haus und Museum der jüdischen Kultur errichtet werden soll, der Rathausvorplatz der einzig mögliche Standort ist. Ob eine Realisierung auf dem Rathausvorplatz, für die ein gesonderter Beschluss notwendig ist, erfolgt, hängt von der Umsetzung folgender Maßgaben ab:

1. Wegen der besonderen Bedeutung des Vorhabens und der Standortfrage soll eine breite öffentliche Debatte stattfinden.

2. Der Platz wird nicht verkauft, sondern es erfolgt eine Überlassung des Grundstücks im Zuge eines Erbbaurechts.

3. Der Förderverein wird gemeinsam mit der Stadt Köln ein geeignetes Qualifizierungsverfahren (z.B. Workshop, Mehrfachbeauftragung, Wettbewerb) mit renommierten Teilnehmern durchführen. Er verpflichtet sich, den 1. Preisträger mit der Durchführung des Bauvorhabens zu beauftragen.

4. Der Auslobungstext mit Raumprogramm, Bauhöhen und Baulinien ist unter Berücksichtigung angemessener Platzsituationen vor dem historischen Rathaus  und dem WRM unter Einbeziehung des Grundstücks Haus Kutz dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Kulturausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

5. Die auf der Basis des Wettbewerbsergebnisses ermittelten Kosten für die Investition und die Betriebskosten werden vollständig vom Förderverein übernommen. Die Finanzierung der notwendigen Investitionen und des Betriebes muss transparent und vertrauenswürdig abgesichert dargestellt werden.

6. Es wird angestrebt, im Zusammenhang mit diesem Projekt die „archäologische Zone“ zu realisieren. Für die notwendigen Investitionen werden im Zusammenhang mit der Regionalen 2010 Förderanträge beim Land gestellt.

Mit den archäologischen Grabungen für die Archäologische Zone wurde bereits im August 2007 begonnen unter Bewilligung des sog. „Vorzeitigen Maßnahmenbeginns“ durch das Landesministerium für Bauen und Verkehr. Für die Jahr 2088 und folgende st ein förmlicher Antrag auf Einplanung von Städtebauförderungsmitteln im Haushalt des Landes gestellt und zwar in Höhe von 11,988 Mio. Euro bei Gesamtkosten von 14,985 Millionen Euro. Konkrete Förderanträge können erst auf der Grundlage einer abgeschlossenen Entwurfsplanung gestellt werden. Weitere Voraussetzung ist die sogenannte A-Qualifizierung des Projekts durch den Regionale-2010-Ausschuss, die für September 2008 erwartet wird. Bezuschusst mit 110.000 Euro hat das Land bereits die Kosten des Architektenwettbewerbs von 138.000 Euro.

[nh; Quelle: Stadt Köln]