Das Symbolbild zeigt einen Schulrucksack und ein Schulkind.

Köln | Am Montag, 7. August, sind die großen Sommerferien für Schülerinnen vorbei und es beginnt in Köln wieder die Schule. Besonders in den ersten Wochen sollen Verkehrsteilnehmer besonders vorsichtig unterwegs sein. Der „Arbeitskreis Sicherheit im Straßenverkehr“, bestehend aus der Polizei, dem Verein „Verkehrswacht Köln e.V.“, den Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) und verschiedenen Ämtern der Stadt Köln, ruft auch in diesem Jahr wieder zur besonderen Rücksichtnahme gegenüber Schüler:innen auf. Der Arbeitskreis wird den Schulbeginn nach den Ferien mit einigen Aktionen begleiten.

Zum Schulstart: Plakatkampagnen

Noch bis zum 14. August hängen Plakate mit dem Motto „Wir sind wieder unterwegs“ im ganzen Stadtgebiet. Mit der Aktion sollen alle Verkehrteilnehmer:innen auf den Schulstart aufmerksam gemacht werden und zur besonderen Rücksichtnahme aufgefordert. Auch die KVB macht auf den Schulstart aufmerksam: Über elektronische Anzeigetafeln an den Haltestellen werden Menschen zur Rücksichtnahme gegenüber Schulkindern aufgefordert und weisen darauf hin, im Straßenverkehr verstärkt auf Kinder zu achten. Zudem ruft die die Verkehrswacht Köln mit rund 80 im Stadtgebiet Köln ausgehängten Bannern mit der Aufschrift „Augen auf! – Schule hat begonnen“ die Autofahrenden zu besonderer Vorsicht und Rücksicht gegenüber den Schulkindern auf. Die Aktion der Verkehrswacht geht bis Anfang September.

Am Montag, 7. August: Verkehrssicherheitsaktion „Köln steht bei Rot!“

Auf dem Ehrenfeldgürtel werden im Bereich der KVB-Haltestelle „Nußbaumerstraße“ in Köln Ehrenfeld die „Ampelmännchen“ wieder aktiv. Ab 7.30 Uhr weisen die beliebten rot und grün gekleideten Pantomimen als lebendige Ampelsymbole alle Verkehrsteilnehmenden darauf hin, wie wichtig es ist, die Ampeln zu beachten. Wer möchte, darf sich natürlich mit den Akteur:innen fotografieren lassen.

Ab Montag, 7. August: Aushang von Tempo-Messtafeln

Ab Schulbeginn werden für 14 Tage vor neun Schulen in allen Stadtbezirken elektronische Messtafeln installiert, die den Verkehrsteilnehmer darauf hinweisen, mit welchem Tempo er unterwegs ist. Auf einer LED-Anzeige steht dann „Sie fahren …km/h“. Damit sollen diese zu einer angepassten Geschwindigkeit angehalten werden. 

Die Messtafelen werden in der Nähe folgender Schulen aufgebaut: GGS (Gemeinschaftsgrundschule) Zwirnerstraße (Altstadt-Süd), GGS Godorfer Straße (Immendorf), GGS Breslauer Straße (Weiden), KGS (Katholische Grundschule) Wilhelm-Schreiber-Straße (Neuehrenfeld) – Aufstellung in der Frohnhofstraße, GGS Neusser Straße (Weidenpesch), GGS Merianstraße (Chorweiler), GGS Humboldtstraße (Porz), GGS Forststraße (Rath-Heumar) und KGS Alte Wipperfürther Straße (Mülheim).

 Ab Montag, 7. August: Verkehrsdienst der Stadt Köln begleitet den Schulstart mit Aktionen

Der Verkehrsdienst der Stadt Köln beteiligt sich mit der Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs an den Maßnahmen zur Schulwegsicherung. Autofahrer*innen sollen dafür sensibilisiert werden, dass Kinder als schwächste Verkehrsteilnehmende besonderer Aufmerksamkeit und Rücksicht bedürfen. Vor Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten gilt in den meisten Fällen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern, um das Unfallrisiko zu senken. Neben stationäre Messanlagen („Starenkästen“) werden auch semistationäre Messanlagen (Blitzanhänger) vor Schulen und Kindergärten eingesetzt. Außerdem gibt es täglich mehrfach an wechselnden Schulstandorten auch mobile Tempokontrollen. Dies soll in enger Abstimmung mit der Polizei geschehen. Die Kontrollen in Schulnähe sollen im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Tempomessungen im Stadtgebiet bis Mitte September fortgesetzt werden. An den Schulen gibt es zudem in der Regel Halteverbot. Wer hier mit seinem Auto hält oder parkt, setzt die Schulkinder und auch begleitende Erwachsene unübersichtlichen und gefährlichen Situationen aus. Falschparker:innen, die die Übersicht im Straßenverkehr beeinträchtigen, Bushaltestellen, Zebrastreifen oder Fußgängerüberwege zuparken und damit Menschen gefährden, müssen mit Verwarn- oder Bußgeldern rechnen.

 rs