So plädiert etwa der Kölner SPD-Chef und Landesvorsitzende der NRW SPD Jochen Ott für eine Sperrklausel auf kommunaler Ebene. "Ich habe nichts gegen das politische Engagement von Menschen, ganz im Gegenteil. Aber ein bunt gemischter Rat mit zehn und mehr Gruppierungen , Fraktionen oder Einzelvertretern macht die „Regierbarkeit“ einer Stadt wie Köln nahezu unmöglich. Dringende Entscheidungen für die Stadtentwicklung und für Arbeitsplätze in unserer Stadt könnten auf die lange Bank geschoben werden und würden Kommunalpolitik chaotisieren. Wohin eine Zersplitterung von Parlamenten führen kann, hat Weimar gezeigt. Ich fordere daher die Repräsentanten aus der Kölner Politik, auch der politischen Mitbewerber, der Wirtschaft und den Verbänden, zum Beispiel der IHK oder des DGB, zu gemeinschaftlichem Handeln auf und auf den Gesetzgeber in Düsseldorf einzuwirken, dass eine Mindestsperrklausel von 2- 3 Prozent im Kommunalwahlgesetz wieder eingeführt wird. Das ist im Interesse der Menschen und der Zukunft und Handlungsfähigkeit in unserer Stadt. “

Indes lehnt NRW-Innenminister Ingo Wolf eine Sperrklausel ab: „In keinem einzigen Bundesland gibt es eine kommunale Sperrklausel. Deshalb zeugt die Forderung nach der Wiedereinführung in Nordrhein-Westfalen von unrealistischem Wunschdenken und missachtet die Recht-sprechung der Verfassungsgerichte“. Das erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute  in Düsseldorf. „Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen haben bereits seit Jahrzehnten keine Sperrklausel. Trotz dieser langen Zeit gelang es bisher niemandem, eine „Unregierbarkeit“ der Kommunalvertretungen verfassungsgemäß zu begründen.“ Die rot-grüne Opposition habe schon in ihrer Regierungszeit zwischen 1999 und 2005 keine Funktionsunfähigkeit der Kommunalvertretungen nachweisen können. Wenn die nordrhein-westfälische SPD jetzt die Einführung einer Sperrklausel fordere, so folge sie dem Motto: „Lassen wir das Juristische mal beiseite, wir wollen das auf Biegen und Brechen ins Gesetz schreiben.“ Rot-Grün sollte sich daran erinnern, dass sie bereits 1999 vor dem Verfassungsgericht des Landes scheiterten, weil sie keine rechtlich haltbare Begründung für die Beibehaltung einer Sperrklausel vorbringen konnten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom Februar 2008 die kommunale  Sperrklausel für verfassungswidrig erklärt, wenn nicht die Funktionsunfähigkeit in den Kommunalvertretungen nachgewiesen sei. 

[nh]