Köln | Das Sportrecht etabliert sich zunehmend als eigenständige Disziplin der Sportwissenschaft. Dieser Entwicklung trägt die Deutsche Sporthochschule Köln Rechnung und gründet ein neues Institut: Es handelt sich dabei um das erste universitäre Institut für Sportrecht in Deutschland, in welchem die einzige Professur, die sich ausschließlich dem Sportrecht widmet, angesiedelt ist.

Die Professur Sportrecht, die bislang als Abteilung dem Institut für Sportökonomie und Sportmanagement zugeordnet war, besetzt seit 2011 Univ.-Prof. Dr. jur. Martin Nolte. Nolte ist Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Sportmarketing, Richter am Deutschen Schiedsgericht sowie Vorsitzender der Kommission Recht der Nationalen Anti-Doping-Agentur Deutschland.

Zu den gesellschaftlichen Herausforderungen zählt der Institutsleiter die Bekämpfung von Doping, Korruption und Gewalt ebenso wie den Gesundheitsschutz, die Rolle der Medien, die Förderung des Ehrenamtes und die Gewährleistung von Chancengleichheit im Sport. Wirtschaftliche Themen sind die Eigenfinanzierung des Sports, die Veräußerung von Rechten, Werbung und Sponsoring sowie steuerliche und versicherungs-rechtliche Aspekte. Bei der Organisation des Sports gilt der Blick vor allem der zeitgemäßen Weiterentwicklung von Einrichtungen und Regelwerken unter angemessener Berücksichtigung der Besonderheiten des Sports.   

   
Die offizielle Gründungsveranstaltung des Instituts findet im Rahmen des bevorstehenden Sportrechtsabends am 30. Januar 2014 ab 18 Uhr in Hörsaal 2 der Deutschen Sporthochschule Köln statt. Der Referent, Herr Professor Dr. Udo Steiner, Bundesverfassungsrichter a.D., widmet sich dem Thema „Vom Fußball über Fußballrecht zu Fußballrechtlern“ durchaus humorvoll.   

Autor: ch