Der Intercity, der die zwei Männer erfasste auf der Bahnstrecke Köln-Bonn bei Hürth Fischenich am 4. Mai 2023. | Foto: Bopp

Köln | Zwei Menschen starben beim Zugunglück in Hürth Fischenich am 4. Mai. Sie wurden von einem Intercity der Deutschen Bahn AG erfasst, als sie sich auf den Gleisen befanden. Jetzt ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung gegen zwei Beschuldigte.

Report-K berichtete am Unfalltag

Der Ablauf des Zugunglücks in Hürth

Am Gleiskörper im Unfallabschnitt sollten an diesem Tag sogenannte „Gleisstopfarbeiten“ durchgeführt werden. Die Arbeiten werden ausgeführt, um den Schotter, der sich zwischen Schienen und Bahnschwellen befindet zu verdichten. Es ist eine Tätigkeit die nötig ist, um den Fahrbetrieb auf den Zugstrecken aufrecht zu erhalten. Während dieser Tätigkeiten läuft der Zugverkehr auf solchen Streckenabschnitten weiter. Aber für die Sicherheit gibt es ein Organisationsschema.

Die lange Sicherheitsinformationskette

Dies so die Kölner Staatsanwaltschaft laufe in der Regel so ab: Es gibt eine Person die verantwortlich ist für die Bauüberwachung. Vor Beginn der „Gleisstopfarbeiten“ veranlasst diese die Streckensperrung. Dies erfolgt über die Fahrdienstleitung im zuständigen Stellwerk der Deutschen Bahn. Dieses gibt die Arbeiten frei und kommuniziert diese Freigabe an den vor Ort Verantwortlichen der Sicherheitsfirma. In der Kommunikationskette informiert dieser den Verantwortlichen des Bauunternehmens, der wiederum die Arbeitenden vor Ort informiert. Erst dann dürfen die Arbeiten beginnen.

Der Unfall und die bisherigen Erkenntnisse aus den Ermittlungen

Am 4. Mai beantragte der Verantwortliche des Sicherheitsunternehmens im Stellwerk bei der Fahrdienstleitung die Freigabe der Arbeiten. Nach aktuellem Erkenntnisstand, so die Kölner Staatsanwaltschaft, war die Streckensperrung aber noch nicht genehmigt. Dennoch begaben sich vier Mitarbeitende des Bauunternehmens und drei Mitarbeitende des Sicherheitsunternehmens in des Gleisbett. Sie glaubten anscheinend, dass die Strecke bereits gesperrt war. Im Gleisbett wurden ein 27- und ein 31-Jähriger um kurz nach 11 Uhr von einem Intercity aus Richtung Köln nach Bonn fahrend erfasst. Die beiden Männer wurden tödlich verletzt. Bei dem 27-Jährigen handelt es sich um einen Mitarbeiter der Sicherheitsfirma, der 31-Jährige arbeitete bei dem Bauunternehmen. Die Kölner Staatsanwaltschaft stellt fest, dass weder die akustischen Signale, die der Zugführer abgab noch die eingeleitete Schnellbremsung den Unfall verhindern konnten. Die übrigen fünf Personen konnten sich im letzten Augenblick in Sicherheit bringen, so die Erkenntnisse der Kölner Ermittler.

Ermittlungen dauern an

Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer, der die staatsanwaltlichen Ermittlungen leitet, erklärte zu den Ermittlungen, dass sich diese vor allem auf die Kommunikationswege und die Inhalte der Kommunikation konzentrierten. Diese sollen aufgeklärt werden. Damit solle geprüft werden, ob Verstöße gegen Sorgfaltspflichten vorliegen, die ursächlich für den Tod der beiden Männer gewesen sein können. Die aufwendig geführten Ermittlungen werden geraume Zeit in Anspruch nehmen.