Köln | In bestimmten Bereichen der Kölner Innenstadt linksrheinisch und am Rheinboulevard rechtsrheinisch darf zwischen 15 und 6 Uhr kein Alkohol mehr konsumiert werden. Das beschloss die Stadt Köln heute und teilte dies am Nachmittag mit.

Die Bereicht sind klar definiert und im linksrheinischen Köln gilt das Alkoholkonsumverbot an folgenden Stellen in der Stadt von 15 bis 6 Uhr: Altstadt, Stadtgarten und Umgebung, Brüsseler Platz und Umgebungsstraßen, Schaafenstraße und Umgebung sowie das Zülpicher Viertel

Im rechtsrheinischen Köln gilt es im Bereich Rheinboulevard/Rheinpromenade.

Autor: red
Foto: Hier im rechtsrheinischen Köln an der Rheinpromenade ist der Verzehr eines Kölsch in der Zeit von 15 bis 6 Uhr nicht mehr gestattet.