Kölner Veedel sollen weg vom Billig-Laden-Image
„Wir wollen die Einzelhandelszentren in den Stadtteilen stärken, ihnen einen Schutz geben“, betonte heute Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters. Denn in vielen Stadtbezirken sei eine negative Entwicklung zu beobachten. So würden in vielen Stadtbezirken vornehmlich Billigläden und so genannte 1 Euro-Shops neu ansiedeln, viele Läden stünden zudem leer. Dadurch wären viele Kölner Bürger in ihren Stadtteilen unzureichend versorgt. Statt zu Fuß zum nächsten Supermarkt oder Schreibwarenladen zu spazieren, lockten große Ketten die Bürger an die Stadtgrenzen Kölns. Viele große Einzelhandelsunternehmen wie etwa Lebensmittelketten würden an die Stadtgrenzen und in Gewerbegebiete umziehen, um dort riesige Einkaufslandschaften zu eröffnen. Denn das sei für die Unternehmen kostengünstiger, als viele einzelne Filialen in den einzelnen Veedeln zu unterhalten. Durch diesen Trend ginge jedoch der Charme der Veedel verloren, so Roters. Viele Kölner Bürger – darunter insbesondere auch ältere Menschen – seien außerdem auf eine wohnortnahe Nahversorgung angewiesen.

Hier setzt nun das heute vorgestellte Kölner „Einzelhandels- und Zentrenkonzept“ an. Es will die Geschäftszentren in den Stadtteilen und in der Kölner Innenstadt stärken. Fünf Jahre lang arbeitete die Verwaltung in Zusammenarbeit mit zwei Gutachterbüros, Interessenvertretungen des Kölner Einzelhandels, politischen Gremien der Stadt und der Bezirksvertretung an dem Konzept. Heute stellte nun Kölns Oberbürgermeister die neue Leitlinie vor. Sie wird nun dem Stadtentwicklungs-Ausschuss, dem Wirtschaftsausschuss sowie den Bezirksvertretungen zur Abstimmung vorgelegt. Voraussichtlich vor der Sommerpause 2011 soll dann der Rat der Stadt Köln das Konzept als verbindliche Leitlinie beschließen. Bis dahin will sich die Verwaltung bereits an den Vorgaben des Konzeptes orientieren.

Beispiel Helios-Höfe: Konzept lässt Shopping-Malls zu
Das Konzept orientiert sich dabei an folgendem Grundsatz: „Ansiedlungen und Erweiterungen dürfen nicht zu einer Beeinträchtigung der Versorgungsfunktion und der Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche führen. Die Dimensionierung des Vorhabens muss sich am Versorgungsgebiet orientieren.“ Ein Beispiel ist die derzeitige Diskussion um die Neuplanungen des Helios-Geländes in Köln-Ehrenfeld. Dort möchte ein Investor laut Stadt auf einer Verkaufsfläche von 20.000 Quadratmetern ein Einkaufszentrum errichten. „Nach dem Konzept ist das grundsätzlich möglich“, betonte heute Maria Kröger, Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik. Da es sich bei dem Gelände um ein so genanntes Bezirkszentrum handele, dürften dort grundsätzlich auch großflächige Geschäfte eröffnet werden. Allerdings müsse nach dem Grundsatz geprüft werden, ob die vorhandene Einzelhandelsstruktur – etwa in Nippes oder auf der Venloer Straße – dadurch beeinträchtigt würde.

Zudem müsse sich die Größe der Geschäfte an der tatsächlich im Stadtviertel zu versorgenden Bevölkerung orientieren. So will das Konzept verhindern, dass große Einkaufszentren kleinere Einzelhandelsunternehmen in den umliegenden Stadtteilen zerstören – wie es etwa Unternehmen teilweise in Köln-Kalk beklagen, wo vor einigen Jahren die Köln-Arcaden eröffnet wurden. Eine genaue Einzelfallprüfung könne das Konzept nicht leisten, betonte Kröger. Dies müsse im Rahmen eines Bauantrags geschehen. Das Konzept könne jedoch bei Anfragen schneller als bislang klären, ob ein Unternehmen grundsätzlich an der gewünschten Stelle sein Projekt verwirklichen könne.


Foto: Die Karte zeigt, wo in Köln Geschäftszentren bestehen, die auch in Zukunft weiterentwickelt werden. Der lila-farbene Bereich zeigt die City rund um die Schildergasse an, rot sind so genannte Bezirkszentren eingefärbt, blau snd Stadtteilzentren und gelb sind Nahversorgungszentren.

Bürger sollen wohnortnah einkaufen können
Insgesamt definiert das Einzelhandelskonzept 80 Geschäftszentren in Köln, die in den folgenden Jahren geschützt und weiterentwickelt werden sollen. Dabei unterscheidet das Konzept zwischen verschiedenen Arten von Einzelhandelszentren. In so genannten Hauptzentren – etwa die Kölner City (lila Bereich der Karte) rund um die Schildergasse oder Bezirksteilzentren (rote Bereiche der Karte) wie die Venloer Straße – sollen grundsätzlich alle Arten des Einzelhandels angesiedelt werden dürfen. In den kleineren Stadtteilzentren (blaue Bereiche der Karte) dagegen, also etwa auf der Bonner Straße in Bayenthal, der Dellbrücker Hauptstraße oder der Keupstraße in Mülheim – sollen vornehmlich Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 800 Quadratmetern eröffnen. Noch engere Vorgaben werden für so genannte Nahversorgungszentren (gelbe Bereiche der Karte) wie etwa die Stegerwaldsiedlung in Mülheim oder der Breich Zülpicher Plazu/ Barbarossaplatz aufgestellt.

Während das Konzept innerstädtisch recht wenig spezifisch ist, will es vor allem die Aussiedelung aus den Zentren verhindern. Dabei geht das Konzept mit seinen Einschränkungen für Gebiete außerhalb de zentralen Geschäftszentren über die Regelungen des Landesentwicklungsprogrammes (LEPro NRW) hinaus. So sind per Gesetz beispielsweise großflächige Möbel-, Autohäuser oder Gartencenter mit einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern in Gewerbegebieten erlaubt. Nach dem neuen Kölner Einzelhandelskonzept sollen derartige Bauvorhaben jedoch abgelehnt werden. Nach dem neuen Konzept müsste etwa auch die Anfrage einer Lebensmitteldiscounterkette abgelehnt werden. Die Kette würde gerne am Butzweilerhof südlich des dortigen großen Möbelhauses eine großflächige Filiale eröffnen.

Cornelia Schlößer für report-k.de/ Kölns Internetzeitung
[Foto: Rudi/www.pixelio.de; Karte: Kölner Amt für Stadtentwicklung und Statistik]