Bis zu einer Neuregelung gilt weiterhin die gesetzliche Frist für Dichtheitsprüfungen bis zum Ende des Jahres 2015. In Köln wurden darüber hinaus per Satzung verkürzte Fristen für die Gebiete in Wasserschutzzonen festgelegt. Bis klar ist, wie die Neuregelungen konkret aussehen sollen, werden die StEB darüber hinaus die Einleitung von Verwaltungsverfahren oder von ordnungsrechtlichen Aktivitäten aussetzen. Das bedeutet, Grundstückseigentümer müssen keine Bußgelder befürchten, sollten sie die Frist versäumen, bis wann sie ihre Abwasserkanäe überprüfen müssen. Das Ministerium hatte in der vergangenen Woche Bürgern geraten, die Neuregelungen abzuwarten und keine Prüfungen durchführen zu lassen. Sofern die Neuregelungen Anpassungen der bisherigen Vorgehensweise erforderlich machen, sollen diese zeitnah umgesetzt werden. Die Kölner CDU begrüßte diese Entscheidung der StEB heute. Die CDU hatte für die morgige Ratssitzung einen Antrag eingereicht. Danach sollte der Rat die StEB auffordern, bis auf Weiteres von Auffoerungen zur Dichtheitsprüfung und der Einleitung von Bußgeldern abzusehen.

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