Ein besonders günstiges Angebot, dass sich im Nachhinein als teuer herausstellen kann, glaubten eine Reihe Kölner Privatleute und Unternehmen genutzt zu haben, die zu einem ungewöhnlich günstigen Preis Abfallcontainer bei dem Müllunternehmer Korkmaz.Ö (Firma AVG Abfall Verwertungsbetrieb und Containerdienst GmbH) bestellt hatten. Die inzwischen gefüllten Container werden derzeit von der Firma nicht abgeholt.

Unbürokratische Lösung erarbeitet
Die Staatsanwaltschaft Köln hat zwischenzeitlich Ermittlungen gegen die Firma aufgenommen. Deswegen besteht vielfach Unsicherheit darüber, ob andere Unternehmen mit der Entfernung der Container beauftragt werden dürfen. Unabhängig von den privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen den Kunden und dem Containerbetrieb haben die Stadt Köln und die Kölner Staatsanwaltschaft vereinbart, dass gegen einen Abtransport der vollen Container durch Ersatzunternehmen keine Einwände bestehen. Denn nur so können die Kunden ihrer Verpflichtung, den Abfall korrekt zu entsorgen, nachkommen.

Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass die Container weder verkauft noch vernichtet werden dürfen. Sie müssen verwahrt werden. Der Verwahrungsort ist der Staatsanwaltschaft Köln, Am Justizzentrum 13, 50939 Köln (FAX 0221 / 477-4400) schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens 118JS 1155/07 mitzuteilen. Die leeren Container dürfen auch nicht mehr im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, sondern nur auf privaten Flächen. Informationen dazu gibt die Leitstelle des Ordnungs- und Verkehrsdienstes, Tel. 221-32000.

[nh; Quelle: Stadt Köln]