Mit ihrer Absage habe die Moskauer Stadtleitung zugleich drei Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Versammlungsfreiheit, Recht auf wirksame Beschwerde und Diskriminierungsverbot) verletzt, befand das Straßburger Gremium. Überdies bekam Alexejew vom Gericht 12.000 Euro moralische Entschädigung und 17.510 Euro an Gerichtskosten zugesprochen.

[dts]