Köln | Die „Neue Zürcher Zeitung“ hat vor zwei Tagen einen Artikel der „Deutschen Presse Agentur (dpa)“ veröffentlicht, der aussagt, dass das türkische Wahlgesetz und dessen Artikel 94/a feststellt: „Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden.“ Nach „dpa“-Angaben habe Mehmet Hadimi Yakupoglu als Vertreter der CHP in der Wahlkommission gesagt, dass die AKP – also die Partei von Präsident Erdogan – das Gesetz 2008 selbst eingeführt habe.

Niemand kontrolliere allerdings dessen Einhaltung und Yakupoglu nannte es gegenüber der „dpa“ eine moralische Regel an die sich aber keine der Parteien halte. Auch die Opposition betreibe Wahlkampf im Ausland. Die OSZE stellt fest, dass nach dem türkischen Gesetz Wahlkampf im Ausland keine Straftat sei, sondern ein Verwaltungsverstoss sei, der in die Zuständigkeit der türkischen Wahlkommission falle. Die OSZE stellt zudem fest, dass sowohl die AKP, als auch die CHP, wie auch die HDP 2015 Wahllampf im Ausland betrieben habe.

Autor: Andi Goral
Foto: Der türkische Wirtschaftsminister Nihat Zeybekçi sprach im Senatshotel in Köln