Tunis | aktualisiert | Der aus Deutschland abgeschobene mutmaßliche Ex-Bin-Laden-Leibwächter Sami A. kommt in Tunesien auf freien Fuß. Entsprechende Medienberichte machten am Freitagnachmittag die Runde. Die tunesischen Behörden teilten demnach mit, ein Untersuchungsrichter habe die Freilassung angeordnet, da zur Zeit keine Anschuldigungen gegen den Mann erhoben werden könnten.

Zweifelhaft ist aber, ob er nach Deutschland ausreisen darf. Sami A. will nach eigenen Angaben so schnell wie möglich wieder zurück nach Deutschland, auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte angeordnet, dass er zurückgeholt werden muss. Sami A. wurde zwar in Deutschland als Gefährder eingestuft, seine Abschiebung aber untersagt, weil ihm in Tunesien angeblich Folter droht.

Der Tunesier war trotzdem am 13. Juli abgeschoben worden, das Urteil hatte das Gericht erst am Morgen nach der Entscheidung losgefaxt, wenige Minuten vor der Übergabe an die tunesischen Behörden.

Freilassung von Sami A.: Schuster sieht sich bestätigt

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Armin Schuster sieht durch die Freilassung von Sami A. die Rechtmäßigkeit seiner Abschiebung aus Deutschland bestätigt. „Wenn die tunesischen Behörden ihn freilassen, dann bricht die Vermutung, dass ihm dort Folter drohe, wie zu erwarten war, zusammen“, sagte der Obmann im Innenausschuss der „Berliner Zeitung“ (Samstagausgabe). Insofern solle seiner Meinung nach beim Versuch der Wiedereinreise eine Sperre gelten.

Das bedeute, dass Sami A. „an der Grenze zurück gewiesen werden müsste, wenn er versuchen sollte, wieder nach Deutschland zu kommen“, so Schuster. Der Tunesier war entgegen geltender Gesetzeslage als sogenannter „Gefährder“ aus Deutschland abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte geurteilt, dass eine Abschiebung nicht rechtmäßig sei, weil Sami A. in Tunesien Folter drohe.

Autor: dts