Berlin | Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) hat sich mit den Spitzen der Koalitionsfraktionen auf einen besseren Schutz vor drastischen Mietpreiserhöhungen verständigt. Bei einem Mieterwechsel darf die neue Miete in ausgewählten Gebieten ab dem Jahr 2015 maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Die Grünen kommentieren den Kompromiss mit den Worten „Wählertäuschung erster Güte“.

„Mieten müssen auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. Dazu soll die Mietpreisbremse einen Beitrag leisten“, sagte Maas. Zugleich vereinbarte die Große Koalition Ausnahmen: Neben Neubauten soll die Mietpreisbremse auch nicht für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung gelten. Die Bundesregierung wolle die „derzeit hohe Investitionsbereitschaft auf dem Wohnungsmarkt“ fördern und erhalten, so Maas.

„Davon werden die Mieter am Ende profitieren. Deswegen gilt die Mietpreisbremse nicht für umfassende Modernisierungen und Neubauten.“ Die neue Regelung, die laut Maas in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten soll, sieht zudem vor, dass die Bezahlung eines Maklers nach dem sogenannten Bestellerprinzip geregelt ist. Dieses sieht vor, dass derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn beauftragt hat.

Grüne: Kompromiss zur Mietpreisbremse „Wählertäuschung erster Güte“

Der Kompromiss zwischen SPD und Union zur Mietpreisbremse ist aus Sicht der Grünen eine „Wählertäuschung erster Güte“. Mit dem Kompromiss werde die Mietpreisbremse „selbst ausgebremst“, sagte Christian Kühn, Grünen-Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik, am Dienstag. „Diese schwarz-rote Minimietpreisbremse ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Die zahlreichen Ausnahmen bieten zu viele Schlupflöcher, die Regelung gezielt zu umgehen.“ Kühn zufolge schaffe die Ausnahme neugebauter Wohnungen von der Mietpreisbremse einen Anreiz, „möglichst hochpreisig zu bauen, anstatt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“. Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) hatte sich zuvor mit den Spitzen der Koalitionsfraktionen auf einen besseren Schutz vor drastischen Mietpreiserhöhungen verständigt.

Bei einem Mieterwechsel darf die neue Miete in ausgewählten Gebieten ab dem Jahr 2015 maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Neben Neubauten soll die Mietpreisbremse auch nicht für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung gelten. Die Bundesregierung wolle die „derzeit hohe Investitionsbereitschaft auf dem Wohnungsmarkt“ fördern und erhalten, so Maas.

„Davon werden die Mieter am Ende profitieren. Deswegen gilt die Mietpreisbremse nicht für umfassende Modernisierungen und Neubauten.“

Autor: dts