Organisatoren von Veranstaltungen auf den zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt müssen nicht nur Qualitätsziele einhalten, die der Rat für diese Plätze festgelegt hat, sondern auch rechtzeitig ihre Sicherheits- und Umfeldkonzepte vorlegen. Danach werden für die Plätze vor allem die Veranstaltungen genehmigt, die durch ihre Exklusivität und überregionale Ausstrahlung das gesamtstädtische Angebotsspektrum bereichern und das Image der Stadt Köln fördern, so die Stadt. Bis zum 28. Dezember 2009 müssen alle Veranstaltungen, die für das dritte und vierte Quartal 2010 geplant sind, beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen und Grünflächennutzungen eingereicht werden.

Mit dem Antrag sind zusätzlich einige Unterlagen vorzulegen:
ein (bauliches) Veranstaltungs- sowie Auf- und Abbaukonzept mit einem Zeitplan für die Veranstaltung selbst und für den Auf- und Abbau

einen genauen Lageplan bezogen auf die Platzfläche mit sämtlichen Aufbauten, einschließlich der Flucht- und Rettungswege, Bewegungs- und Aufstellflächen der Feuerwehr und der Fluchtwege und Entleerungsflächen aus den unterirdischen Verkehrsanlagen (U-Bahn, Tiefgaragen etc.)

gegebenenfalls ein veranstaltungsbedingt erhöhtes Sicherheitskonzept, in dem
a) die Belegungsdichte und die Flucht- und Rettungswegsituation beschrieben wird und situationsbedingt der Einbau von Wellenbrechern vorgesehen wird
b) der eventuelle Einsatz der Feuerwehr unter Berücksichtigung der da zu notwendigen Anfahr- und Rettungswege erläutert ist
c) zusätzlich auch ersichtlich ist, dass bei der Auf- und Abbauphase der Veranstaltung die Erreichbarkeit der Nachbarbebauung mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr weiterhin gewährleistet wird.

Verkehrskonzept bei Großveranstaltungen mit hohem Publikumsaufkommen für die An- und Abreise der Besucherinnen und Besucher

die Vorlage einer Bestätigung über die Durchführung eines behördlich angeordneten Sanitätsdienstes einschließlich der dazu gehörenden Einsatzkonzeption

ein eigenständiges Beschwerdemanagement während der Veranstaltung sowie der Auf- und Abbauarbeiten und Benennung einer Ansprechpartnerin bzw. eines Ansprechpartners für die Stadtverwaltung. Zudem Benennung einer Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartners evtl. Subunternehmen bzw. nachgeordneter Auftragnehmern, die zuständig und im Sinne des Gesamtkonzeptes wie ein Betreiber verantwortlich sind.

die Erstellung eines Schallschutzprognosegutachtens bei lärmintensiven Veranstaltungen

ein Reinigungskonzept, das sowohl die Beseitigung von Verschmutzungen und Müll während der Veranstaltung als auch insbesondere danach umfasst.

Bei Großveranstaltungen ist ein Sanitärkonzept vorzulegen.

Infobox
Unterlagen bis zum 28. Dezember 2009
Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Straßen und Grünflächennutzungen
Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln

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